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Banken dürfen bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam erklärt. Die Klausel sah ein Entgelt „pro Buchungsposten“ vor. Das Institut erhebe gesetzeswidrig Gebühren für Falschbuchungen, die es zu verantworten habe. (Az.: XI ZR 434/14)

