Unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern einen Kredit für Sanierungen aufnehmen kann, prüft seit Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Den Richtern liegt die Klage einer Wohnungseigentümerin aus Pforzheim (Baden-Württemberg) vor, die die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1,3 Millionen durch ihre Gemeinschaft verhindern will. Es blieb unterdessen unklar, wann der BGH sein Urteil verkünden will. (Az.: V ZR 244714)