Die Energieversorger wollen nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ rund 15 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg einklagen. Allein E.on beziffere seinen Schaden durch die Energiewende in seiner Verfassungsbeschwerde auf mindestens 8 Milliarden Euro, berichtete das Blatt in seiner Mittwochsausgabe. Demnach will der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts noch in dieser Woche die Beschwerde des Stromerzeugers an die Bundesregierung, den Bundestag sowie an 63 weitere Institutionen zur Stellungnahme verschicken – vom Bundesverband der Deutschen Industrie bis hin zur Umweltschutzorganisation Greenpeace.

Nach Ansicht von Beobachtern zeige die hohe Zahl der Adressaten, wie ernst das Gericht die Verfassungsbeschwerden nehme, heißt es in dem Bericht. Bevor die Zivilgerichte den Betreibern Schadensersatz zusprechen, müssten die Karlsruher Richter zunächst einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen. Auch die Verfassungsbeschwerde des Energieversorgers RWE solle noch im Juni demselben großen Kreis von Betroffenen zugestellt werden.

Dem Vernehmen nach wolle sich der Stromkonzern Vattenfall dem Vorgehen anschließen, hieß es. Bislang war nur bekannt, dass das schwedische Staatsunternehmen die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht der Weltbank verklagen will, weil es Regeln zum Schutz von Investitionen verletzt sieht. Die Gesamtforderungen würden damit auf rund 15 Milliarden Euro geschätzt, berichtete die „FAZ“.

Die deutschen Atomkraftwerk-Betreiber fordern neben Schadenersatz für den Wertverlust der Anlagen auch eine Entschädigung für noch getätigte Investitionen, die nicht mehr zum Tragen kämen. Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die Novelle des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Über den Schadenersatz selbst entscheidet es nicht. Diesen müssten die Versorger dann gegebenenfalls vor einem anderen Gericht durchsetzen.

dpa/Reuters/nbo