Die Deutsche Post will gegen eine Entscheidung der EU-Kommission klagen, nach der sie dem Staat öffentliche Beihilfen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro zurückzahlen muss. „Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage“, sagte Post-Chef Frank Appel. Sie stehe auch im Widerspruch zu einer früheren EU-Entscheidung und dem Ergebnis ähnlicher Verfahren. Der Konzern sei zuversichtlich, dass der Beschluss der EU-Kommission vor den Gerichten keinen Bestand haben werde. Die Post habe ihre Klage-Entscheidung zudem mit der Bundesregierung abgestimmt.
Die EU-Kommission hatte kurz zuvor ihre Entscheidung veröffentlicht , wonach die Post – früher ein Staatsmonopolist – illegale Beihilfen in einer Höhe zwischen 500 Millionen Euro und einer Milliarde Euro erhalten habe. Dabei geht es auch um die Finanzierung von Beamtenpensionen.
Die Post dagegen rechnet damit, dass sie einen Betrag „am unteren Ende dieser Bandbreite“ an den Bund zahlen muss, teilte der Konzern mit. Die Post signalisierte zudem, wie optimistisch sie ist, sich vor Gericht durchzusetzen: Die Zahlung solle lediglich in der Bilanz 2012 erfasst werden, die Ertragslage werde ebenso wie die Dividende für 2011 damit nicht berührt. Das operative Gewinnziel für 2011 habe der Konzern erreicht, hieß es weiter. Die Post hatte ein Ebit von mehr als 2,4 Milliarden Euro für 2011 prognostiziert.
Die EU-Kommission hatte 1999 eine Prüfung staatlicher Beihilfen an die Deutsche Post eingeleitet, die sie 2007 und zuletzt im Mai 2011 ausweitete. Eine Klage der Post gegen die Untersuchungen war im Dezember vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgewiesen worden. Allerdings hatte die Post 2010 einen Rechtsstreit mit der Kommission vor dem EuGH über 572 Millionen Euro angeblicher Subventionen gewonnen.
Hintergrund: Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Postbetreibern Zusatzkosten für Dienstleistungen im allgemeinen Interesse - zum Beispiel die flächendeckende Versorgung mit Postdiensten - erstatten. Die Kommission genehmigte deshalb nun Ausgleichszahlungen von 5,6 Milliarden Euro, die der Deutschen Post von 1990 bis 1995 zur Deckung der Kosten des Universal-Postdienstes gewährt wurden.
Aber: Das darf nicht so dimensioniert werden, dass es zum Nachteil privater Postkonkurrenten ausfällt. Dies aber ist laut EU-Kommission in diesem Fall eingetreten. „Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, damit Bürger und Unternehmen von den Vorteilen einer völligen, bald in allen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Marktöffnung profitieren können“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.
dpa/Reuters/dino




