Wegen der verpatzten Umstellung der alten Lohnsteuerkarte könne es vorkommen, dass einige Daten fehlerhaft sind. "Bedingt durch diesen Hickhack bei der Umstellung zahlt man vielleicht zu viel Lohnsteuer und hat dadurch Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes", erläutert Rauhöft.
Ursprünglich sollte der Datenabgleich zwischen Arbeitgebern und den Finanzbehörden ab Januar elektronisch erfolgen. Wegen technischer Probleme wurde die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens allerdings auf 2013 verschoben. Deshalb werde die Lohnsteuerkarte 2010, die schon für 2011 weiter gelten musste, auch im kommenden Jahr genutzt. Haben sich im Vergleich zu 2011 die Lohnsteuerklasse oder die individuellen Freibeträge geändert, müsse jeder Arbeitnehmer das dem Finanzamt mitteilen und eine Bescheinigung darüber dem Arbeitgeber vorlegen. Werdende Eltern sollten darauf achten, dass die günstigste mögliche Steuerklasse eingetragen ist, weil sich das Elterngeld auf Grundlage des vorherigen Nettolohns berechne, so Rauhöft.
Gleiches gelte für Arbeitnehmer, die befürchten, im kommenden Jahr ihren Job zu verlieren. Wer 2012 arbeitslos wird, bekomme zu wenig Arbeitslosengeld, wenn eine ungünstige Lohnsteuerklasse aus 2011 oder sogar noch aus 2010 eingetragen war. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtige der Staat die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem die Arbeitslosigkeit eintrat. "Die günstigste Steuerklasse ist die Klasse 3", sagt Rauhöft. Auch die Änderungsscheine des Finanzamtes müssten genau geprüft werden. Wegen des derzeit unübersichtlichen Verfahrens könnten sich auch dort Fehler einschleichen.
dpa


