Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln für Managergehälter beschlossen. Das Kabinett stimmte dem Vorschlag zu, dass Vorstände von Unternehmen Aktienoptionen länger als bisher halten müssen. Die Firmenspitzen sollen motiviert werden, sich stärker als bisher für den langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen. Bislang mussten die Manager die Aktienoptionen zwei Jahre halten. Das neue Gesetz sieht eine Haltedauer von vier Jahren vor.
Dem Gesetzesvorschlag zufolge soll der Aufsichtsrat als komplettes Gremium die Vorstandsgehälter festsetzen, um „Kungelrunden“ künftig auszuschalten. Der Aufsichtsrat soll weiterhin verpflichtet werden, bei schlechter Entwicklung eines Unternehmens die Vorstandsvergütungen nachträglich zu kürzen. Wenn dies nicht geschieht, sollen die Aufsichtsratsmitglieder dafür haftbar gemacht werden.
Auch die Vorschriften für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat will die Koalition verschärfen. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen des Aktien- und Handelsrechts sollen möglichst Mitte des Jahres in Kraft treten. Die Koalition hatte sich in der vergangenen Woche nicht über Höchstsummen für die Bezahlung einigen können. Es laufen aber noch weitere Gespräche.
Thema im Kabinett sind außerdem die von der Föderalismuskommission geplante Schuldenbremse und der Bericht zum Stand beim Ausbau der Kindertagesbetreuung im vergangenen Jahr.
dpa/AP/AFP/dma



