Das Hessische Landesarbeitsgericht hat den für Dienstag geplanten Fluglotsenstreik erlaubt. Die Richter wiesen auch in zweiter Instanz den Antrag der Deutschen Flugsicherung (DFS) auf einstweilige Verfügung gegen den Ausstand zurück. Damit darf die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wie geplant am Dienstag von 6.00 bis 12.00 Uhr die Arbeit niederlegen.

Zuvor hatte bereits das Frankfurter Arbeitsgericht den Eilantrag der Arbeitgeber gegen den Streik zurückgewiesen, weil es die inzwischen geänderten Streikforderungen nicht als erkennbar rechtswidrig ansah. Daraufhin war die DFS in Berufung gegangen.

dapd/tts