Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat dem Expansionsdrang der deutschen Discounter einen Riegel vorgeschoben. Nachdem Aldi, Lidl, Netto und Co. in der Vergangenheit nahezu wöchentlich neue Filialen eröffneten, entschied das Gericht nun, dass Discount-Ketten künftig nur dann weitere Läden eröffnen dürfen, wenn dadurch alteingesessene Geschäfte in der Nachbarschaft nicht zu Schaden kommen. Und zwar sowohl in den Innenstädten als auch in Randlagen.

Trotz dieser herben Niederlage gaben sich die Billiganbieter demonstrativ gelassen. Die Rewe-Tochter Penny zum Beispiel sieht keine Einschränkung für ihre Zukunftspläne. "Das Urteil hat bisher keine Auswirkungen auf unsere Expansion und ist deswegen auch zurzeit kein Thema", heißt es dort. Die Edeka-Tochter Netto will den Entschluss der Leipziger Richter zunächst intensiv prüfen, gibt sich aber unaufgeregt.

Grund für den Urteilsspruch von Deutschlands obersten Verwaltungsrichtern waren die Klagen von zwei Discountern. Die Stadt München hatte Marktführer Aldi, die Stadt Köln Konkurrent Plus vor einigen Jahren die Genehmigung zum Bau einer neuen Filiale verweigert.

Laut Gesetz ist das möglich, wenn die Kommunen durch die neuen Läden "schädliche Auswirkungen für zentrale Versorgungsbereiche" befürchten. Aldi und im Fall Plus eine Immobiliengesellschaft hatten sich dagegen gewehrt und argumentiert, dass die Versorgung in den Innenstädten durch ihre in Randlagen geplanten Märkte nicht gefährdet sei.

Aus Sicht der Richter war dies aber nicht der entscheidende Punkt. Sie beschlossen, dass die gesetzliche Schutzfunktion auch für einzelne Stadtteilzentren gilt. Denn Ziel sei "die Erhaltung gewachsener städtebaulicher Strukturen" und der Schutz für "integrierte Lagen" mit Geschäften, Dienstleistern und Gastronomie.

Das gelte auch für Einkaufsbereiche, "die ein im wesentlichen fußläufig erreichbares Einzugsgebiet haben und der Nahversorgung dienen". Dabei sei es nicht erforderlich, dass der neue Supermarkt solche Versorgungsbereiche komplett gefährde. Vielmehr reicht es nach dem Urteil aus, wenn der neue Markt das Stadtteilzentrum deutlich schwächt.

Damit bestätigte der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts das Verbot in Köln. Über die Aldi-Klage in München dagegen muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Die dortigen Richter sollen die Methode überprüfen, mit der die Abschöpfung von Kaufkraft prognostiziert wird.

Für die Discounter kommt das Urteil zur Unzeit. Denn die Billigheimer waren in den vergangenen Jahren allein über die Expansion noch gewachsen, berichten Branchenexperten. Nun aber wird die ohnehin schon komplexe Suche nach neuen Standorten zusätzlich erschwert. Ohnehin waren die Discounter schon dazu übergegangen, sich einen heftigen bis ruinösen Preiskampf zu liefern.

"Noch nie sind die Preise im Lebensmittelhandel so schnell gefallen wie 2009", sagt ein Unternehmensberater. Insgesamt zwölf teils massive Preissenkungsrunden gab es binnen zwölf Monaten. Die Umsätze von Aldi, Lidl und Co. sind daher Schätzungen zufolge von Januar bis Oktober bereits um rund ein Prozent gesunken. Bei den Margen dürfte der Einschnitt allerdings noch schmerzlicher sein.