Die irische Billig-Fluglinie „ Ryanair “ muss kein Bargeld von ihren Kunden annehmen. Sie darf dann aber keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung mit Kredit- oder ec-Karte verlangen, denn das bedeute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: Xa ZR 68/09). Das Urteil gilt jedoch nur für Kunden mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die in Deutschland abfliegen oder landen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Fluglinie wegen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. Demnach akzeptiert Ryanair kein Bargeld. Für die Zahlung mit Kreditkarte verlangt das Unternehmen aber eine Gebühr von vier Euro, für sonstige Zahlungskarten 1,50 Euro. Kostenfrei ist lediglich die Zahlung mit der in Deutschland wenig verbreiteten „Visa Electron-Karte“.

Diese Regelung benachteilige die Kunden, so der BGH. Das Unternehmen müsse seinen Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist. Der Ausschluss der Barzahlung sei hingegen nicht als unangemessen anzusehen. Hierfür sei ausschlaggebend, dass die Fluglinie ihre Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für beide Parteien mit erheblichem Aufwand verbunden wäre.

Ryanair erwirtschaftet einen großen Teil seiner Gewinne nicht über die Flugpreise, sondern mit Zusatzgebühren.

dpa/reuters/nic