Die Chancen von Arbeitslosen auf einen raschen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt sind deutlich gesunken. Wie die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer Donnerstagausgabe unter Berufung auf Angaben der Bundesregierung berichtet, gelang 2006 fast jedem fünften Arbeitnehmer, nach einer Kündigung nahtlos eine Anschlussbeschäftigung zu finden. Im vergangenen Jahr habe dies trotz insgesamt noch günstiger Beschäftigungsentwicklung nur noch gut jeder Achte geschafft, erklärte das Bundesarbeitsministerium in einer der Zeitung vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Linken.

Im selben Zeitraum hätten die Arbeitsagenturen die Sanktionen deutlich ausgeweitet, weil sich Arbeitnehmer nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses nicht sofort arbeitssuchend gemeldet haben und für eine Vermittlung nicht zur Verfügung standen. Nach offiziellen Angaben habe sich die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchenmeldung auf fast 300.000 verdoppelt.

Seit 2003 müssen sich Beschäftigte bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses unverzüglich persönlich arbeitssuchend melden, um ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld in voller Höhe zu wahren. Seit 2005 müssen sie die Arbeitsagentur sogar drei Monate vorher informieren. Wer dies versäumt, riskiert die Kürzung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld I um eine Woche.

Die Linke kritisiert diese Entwicklung als „nicht zu rechtfertigenden Einschnitt in die erworbenen Rechte der Erwerbslosen". Gerade angesichts der anstehenden Entlassungswelle könne die Forderung nur lauten: „Regelung abschaffen“, sagte der Linke-Wirtschaftsexperte Klaus Ernst der Zeitung. Nach seinen Berechnungen haben die Behörden durch die Sperrzeiten im Vorjahr rund 50 Millionen Euro beim Arbeitslosengeld gespart.

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