Wer aus heiterem Himmel die Mahnung einer Inkasso-Firma im Briefkasten findet, braucht kein schlechtes Gewissen haben. Und erst recht nicht zahlen, wenn er keine Ahnung hat, welche Rechnung er übersehen haben soll. Hinter den Mahnschreiben, die diesen Sommer massenhaft deutsche Konsumenten überrollen, steckt eine neue Kostenfalle, wie Verbraucherschützer warnen.

Die Masche ist immer die gleiche: Dubiose Firmen versuchen, kräftig mit der Furcht vor der Inkasso-Maschinerie Kasse zu machen. Bürger sollen zahlen, obwohl sie nichts bestellt, gekauft oder in Anspruch genommen haben. „Nicht einschüchtern lassen, gelassen bleiben und erst mal nachgucken, welche Rechnung da noch offen sein soll“, rät Birgit Fromme von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer in seinen Unterlagen krame, merke schnell: Die Beträge in Höhe von meist über 130 Euro für angebliche „Gewinnspieleintragungen“ seien einfach aus der Luft gegriffen. Wer mit der Firma, die Geld will, keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nichts bezahlen, betont Kollegin Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Trotzdem gibt es unzählige Verbraucher, die verängstigt überweisen, nur um das Problem rasch vom Hals zu haben. Die Geldeintreiber setzen gezielt auf das schwache Nervenkostüm ihrer Adressaten. Um ihren Forderungen nach Überweisung innerhalb von sieben Tagen noch Nachdruck zu verleihen, drohen sie mit weitreichenden Folgen vom Mahnbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung, Einkommenspfändung und dem Eintrag in Schuldnerverzeichnisse.

Die Aufzählung möglicher weiterer Schritte zeige meist Wirkung, sagt Fromme. Vor allem ältere Menschen zahlten lieber, bevor sie weiteren Ärger bekommen. Der amtliche Anstrich des Inkasso-Schreibens setze unzählige Konsumenten massiv unter Druck. Das Perfide an der Masche: Dem Mahnschreiben ist zugleich eine Ratenzahlungsvereinbarung beigefügt. Damit sollen die angeblichen Schuldner das Geld abstottern können, falls sie den Betrag nicht auf einen Schlag überweisen können. Doch wer diese vorgefertigte Vereinbarung unterschreibt – ob aus Unkenntnis oder Angst – erkennt die Forderung an. Das heißt: Er verliert letztendlich die Chance, sich zur Wehr zu setzen. Auch eigentlich unbegründete Rechnungen müssen dann beglichen werden. „Und ist das Geld erst einmal überwiesen, ist es weg“, so die Erfahrungen Frommes.

Wer ungerechtfertigt Post vom Inkasso-Büro bekommt, sollte sich in jedem Fall sofort zur Wehr setzen. Das gilt auch für Rechnungen, die ohne jegliche Grundlage ins Haus flattern. So aberwitzig die Forderungen auch sein mögen: Der Empfänger sollte lieber reagieren statt auf Tauchstation zu gehen, empfiehlt Expertin Fromme. Verbraucherzentralen halten Musterbriefe bereit, mit denen man unberechtigte Forderungen bestreiten und anfechten kann. Wer schreibt, dass er nicht zahlen wird, hat nichts zu befürchten.

Bei offensichtlichen Gaunereien verläuft das Eintreiben von Forderungen dann in der Regel im Sand. Unseriöse Firmen geben dann auf, weil sie für den nächsten Schritt, den gerichtlichen Mahnbescheid, finanziell in Vorleistung gehen müssten. „So weit lassen es die Drahtzieher lieber gar nicht kommen, bis dahin haben schon genug andere Opfer gezahlt“, erzählt Fachfrau Fromme. Wer wider Erwarten trotzdem einen Mahnbescheid vom Gericht bekommt, muss in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen reagieren. Passiert das nicht, wird die Forderung „tituliert“. Das bedeutet: Der Gläubiger kann den Betrag per Gerichtsvollzieher eintreiben. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung rechtens ist oder nicht. Der angebliche Schuldner muss sich selbst darum kümmern, ob die Rechnung stimmt.

Scharf rät, bei dubiosen Mahnschreiben die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu informieren. Rat und Hilfe bietet beispielsweise auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von zehn bis 16 Uhr unter 0900-17780801 (1,50 Euro pro Minute) oder die Verbraucherzentrale Sachsen unter 0900-179777 (1,24 Euro pro Minute) montags, mittwochs und donnerstags von neun bis zwölf und 13 bis 16 Uhr. AP