Das Hauptargument für einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist seit Jahresbeginn hinfällig: Der Beitragssatz. Seit 1. Januar ist dieser bundesweit einheitlich, über alle Kassen hinweg. Doch wer glaubte, die Versicherer würden sich nun damit abfinden und den Kampf um neue Mitglieder einstellen, sieht sich getäuscht. Die Werbemethoden sind einfach raffinierter geworden - und in vielen Fällen auch schlicht irreführend und unlauter.
Das jedenfalls hat die Wettbewerbszentrale festgestellt. Sie beobachtet Werbung von Unternehmen, mahnt sie im Falle eines Verstoßes gegen geltendes Recht ab oder - falls die Firmen sich nicht belehren lassen - zieht schlimmstenfalls vor Gericht. In 122 Fällen musste sie dabei seit Inkrafttre-ten der Gesundheitsreform gegen Krankenkassen aktiv werden. "Die Kassen beweisen Fantasie" kommentiert Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale diese Entwicklung leicht ironisch.
So werben diverse Kassen mit einer Testmitgliedschaft, beispielsweise verspricht die City BKK "100-prozentige Freiheit statt 18-monatiger Bindung." Dem Kunden wird suggeriert: Wenn er in dieser Kasse Mitglied wird, so kann er jederzeit wieder wechseln, ohne die 18-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Dies ist seit Anfang des Jahres tatsächlich möglich, wenn die jeweiligen Kassen ihre Satzung entsprechend geändert haben.
Allerdings: Der Versicherte kann dann nur in eine andere Kasse der gleichen Art wechseln, also von einer BKK nur in eine andere BKK, nicht jedoch beispielsweise zur AOK oder einer Ersatzkasse. Diese Einschränkung verschweigen die Werbeanzeigen jedoch. "Der Verbraucher kennt die verzwickten sozialrechtlichen Regelungen nicht", sagt Köber und hat daher im Namen der Wettbewerbszentrale die Werbung mit Schnupper- und Testmitgliedschaften abgemahnt, erste Gerichtsurteile gaben ihr Recht.
Die Vereinigte IKK dagegen verspricht unter dem Motto "Dicker Fisch" jedem 200 Euro, der zu ihr wechselt. Wofür es dieses Geld gibt, wird aus den Werbeanzeigen nicht ersichtlich. Es ist die Rede davon, dass die Kunden online und telefonisch betreut werden und alle Leistungen erhalten. Was die Kunden nicht mehr erhalten - und wofür es letztlich das Geld gibt - wird dagegen schlicht verschwiegen: Die persönliche Betreuung in den Geschäftsstellen. "Es muss klar sein, welche Einschränkungen der Verbraucher in Kauf nehmen muss", rügt Körber hier - und hat auch dieses Verhalten abgemahnt.
Die IKKen sind laut Köber ohnehin besonders marketingorientiert und streitlustig - mit ihnen fechtet sie diverse Kämpfe aus, auch in einem Fall, wo mit dem Testsiegel von Finanztest "besonders empfehlenswert für Familien" geworben wird. Jedoch gibt es solch ein Siegel überhaupt nicht, die IKK wurde lediglich in einem Artikel von Finanztest zum Thema erwähnt.
Doch nicht nur die Krankenkassen loten immer wieder die Grenzen des Zulässigen aus. Pharmafirmen, Ärzte oder Apotheken sind nicht minder eifrig. Letztere versuchen vor allem auf einfallsreiche Art das Rabattverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu umgehen, sei es über Gutscheine oder über Scheinapotheken im Ausland, über die Medikamente dann verbilligt vertrieben werden. Hier besteht jedoch das Problem, dass immer noch nicht endgültig entschieden wurde, ob Apotheken aus dem Ausland sich an die deutsche Preisbindung halten müssen.
Schließlich gibt es aber auch immer wieder ganz andere Unternehmen, die gegen Werbevorschriften des Gesundheitsmarktes verstoßen. So warb eine Diskothek in Celle mit der Verlosung einer Operation zur Brustvergrößerung. Hier gelang es der Wettbewerbszentrale zwar, die Werbung zu untersagen - das Ereignis selbst konnte sie jedoch nicht verhindern. Am Ende gewann eine Frau die OP, die schließlich in Polen unter recht abenteuerlichen Umständen stattfand und bei der die Ärzte auch noch pfuschten. Gegen derartige Praktiken könnten nur neue gesetzliche Regeln helfen, für die sich Köber im Gesundheitsministerium stark machen will.



