Das Bundeskabinett der großen Koalition hat in seiner wohl letzten Sitzung beschlossen, dass Gutverdiener und ihre Arbeitgeber ab 2010 mehr in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Die Regierung entschied, dass für diese Sozialbeiträge die Beitragsbemessungsgrenzen von 5400 auf 5500 Euro im Monat steigen, im Osten von 4550 auf 4650 Euro.

Auch die Krankenkasse wird für Gutverdiener demnach ab 2010 teurer. Die entsprechende Messlatte für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 44.100 auf 45.000 Euro im Jahr oder 3750 Euro im Monat. Was beim Bruttoeinkommen darüber liegt, bleibt bei der Beitragsberechnung außen vor.

Damit müssen gesetzlich versicherte Gutverdiener bis zu 31 Euro mehr im Monat in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzahlen: Das sind für Rente und Arbeitslosenschutz 19,90 Euro monatlich, für die Krankenkasse 11,18 Euro mehr (beim derzeitigen Beitragssatz von 14,9 Prozent).

Die Versicherungspflichtgrenze steigt, und zwar für alte und neue Bundesländer von 48.600 auf 49.950 Euro jährlich. Diese Grenze bezeichnet das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, bis zu dem in der gesetzlichen Kasse Versicherungspflicht besteht. Wer besser verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Maßstab für die Erhöhungen war die günstige Lohnentwicklung im Jahr 2008, mit einem Plus von 2,25 Prozent in Westdeutschland und 2,11 Prozent im Osten. Wenn der Bundesrat dem Kabinettsbeschluss zustimmt, treten die Neuregelungen zu 1. Januar 2010 in Kraft.

AFP/AP/dpa/oht