Die Anwälte der Kläger bereiten sich bei dem am Montag beginnenden Musterverfahren um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom auf eine neue Argumentationsstrategie des Konzerns vor. Nach einem von der Telekom vorgelegten Schriftsatz sei die Aktie in den Augen der Käufer keine sichere „Volksaktie“, sondern ein spekulatives „New Economy“-Papier gewesen, erklärte die Anwaltskanzlei Tilp, die nach eigenen Angaben beide als Musterkläger ausgewählten Aktionäre vertritt. Damit habe der Wert des Immobilienvermögens bei der Entscheidung zum Aktienkauf keine Rolle gespielt.


Dass die Telekom den Wert ihrer Immobilien zu hoch angesetzt haben soll, ist einer der wichtigsten Ansatzpunkte der Kläger in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Zudem habe sie während der Zeichnungsfrist vom 26. Mai bis 16. Juni 2000 den Kauf des US-Unternehmens VoiceStream verheimlicht. Die Telekom spricht selbst von 33 verschiedenen Themen, die das OLG in dem Mammutprozess beschäftigen dürften.


Die neue Argumentation sei "ein Schlag ins Gesicht der Anleger“, erklärte Tilp-Rechtsanwalt Peter Gundermann. Vor dem Börsengang habe die Telekom die Aktie massiv als sichere Anlage beworben. Inzwischen ist sie an der Börse noch ein Sechstel des Ausgabepreises wert. Rund 70 Prozent der Aktien aus dem Besitz der staatlichen Förderbank KfW waren an Privatanleger gegangen, die einen Nachlass bekamen.


Ein Telekom-Sprecher wollte sich zu den Angaben der Anwälte nicht äußern. „Wir haben nie in der Öffentlichkeit über unsere Strategie gesprochen. Wir werden das dort tun, wo es hingehört: vor Gericht.“ Er bekräftigte die Auffassung des Konzerns, dass der Prospekt in Ordnung gewesen sei und die Aktionäre umfassend und korrekt informiert worden seien. "Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht das auch so sehen wird.“

Mehr als 17.000 Anleger haben Ansprüche auf Schadensersatz für ihre Kursverluste angemeldet – zumeist Kleinaktionäre, die sich um ihre angelegten Ersparnisse gebracht sehen. Um die Flut zu bewältigen, hat das Gericht zwei Klagen als Musterverfahren ausgewählt. Die Schadenersatzforderungen belaufen sich auf insgesamt 80 Millionen Euro. Nach Aussagen der Telekom sind auf Seiten der Kläger 800 Anwaltskanzleien mit dem Fall beschäftigt. Die Musterverfahren finden deshalb nicht im Gericht, sondern in einem großen Bürgersaal statt. Das OLG hat bisher 17 Verhandlungstage angesetzt. Als Zeugen geladen sind unter anderen die ehemaligen Konzernchefs Ron Sommer und Kai-Uwe Ricke und der amtierende Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick.

Auf Grundlage der Musterklagen fällt dann das Landgericht Frankfurt, bei dem die Klagen anhängig sind, die Einzelurteile. Möglich macht dieses Vorgehen das seit dem 1. November geltende Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).

Reuters/ras