Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 1. Januar 2008 erworben oder hergestellt wurden, wird die degressive Abschreibung abgeschafft. "Künftig ist nur noch die lineare Abschreibung zulässig", sagt Peter Kauth vom Internetportal Steuerrat24.de .

Die degressive Abschreibung ist bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden sehr beliebt, da sie gerade in den Anfangsjahren eine erhöhte Liquidität verschafft. "Die degressive Abschreibung kann auch über 2007 hinaus fortgeführt werden, wenn das Wirtschaftsgut noch im Jahr 2007 angeschafft wurde", sagt Steuerexperte Kauth. Trotzdem dürften sich Selbstständige zumindest kurzfristig freuen: Denn der Fiskus führt die degressive Abschreibung wieder für Wirtschaftsgüter ein, die vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 gekauft oder hergestellt werden.

Ab dem Steuerjahr 2008 gelten zudem neue Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter. Ab sofort müssen Güter, die weniger als 150 Euro (ohne USt.) kosten, sofort als Betriebsausgaben verrechnet werden. Dem Selbstständigen bleibt keine Möglichkeit mehr, das Wirtschaftsgut abzuschreiben.

Anders verhält es sich mit Gütern, die zwischen 151 und 1000 Euro kosten. "In diesem Fall müssen Steuerzahler einen Sammelposten bilden, der über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent Gewinn mindernd aufzulösen ist", sagt Steuerexperte Kauth.

Arbeitnehmer können nach wie vor wählen, ob sie Güter, die weniger als 410 Euro (ohne MwSt) kosten, sofort steuerlich geltend machen oder über die Nutzungsdauer verteilt abschreiben wollen.

bbr