Anfangs hatten die Bundessozialrichter noch gar keinen Anlass zur Unruhe gesehen. Neues Gesetz, neue Klagen – das sei normal, sagte 2005 der damalige Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Matthias von Wulffen, zu den ersten Klagen gegen die Hartz-IV-Reform. Doch heute ist die Gelassenheit längst dahin. Denn über die Jahre schwoll die Welle der Klagen ständig an. Im vergangenen Jahr gingen 174.618 neue Klagen und Eilanträge bei den Sozialgerichten ein, was einen neuen Rekordstand markierte – Anlass für den aktuellen BSG-Chef Peter Masuch, in einem ungewöhnlich deutlichen Appell eine Reform der Reform einzufordern.

Der Zuwachs der Klagen und Eilanträge gegen Hartz IV lag 2008 bei satten 28 Prozent – die Sozialgerichte stöhnen immer lauter unter der Arbeitslast. Es sei deshalb Zeit, „dass der Gesetzgeber Bilanz zieht“ und die Erfahrungen der Verwaltungen und Gerichte mit der Reform berücksichtige, sagte Masuch auf der Jahrespressekonferenz des BSG. Und er benannte sogleich auch die Punkte, in denen besonderer Nachbesserungsbedarf bestehe: Dies seien die zu ungenauen Vorgaben zur Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung, aber auch zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

Doch gesetzliche Klarheit bei den Leistungen ist nur das eine Feld, auf dem die Kasseler Bundesrichter dringenden Korrekturbedarf sehen. Klarheit fordern sie auch bei der Organisation. Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht gerügt, dass es bei den für die Auszahlung der Hartz-Leistungen zuständigen Arbeitsgemeinschaften aus Bundesagentur und Kommunen keine klaren Strukturen und Verantwortlichkeiten gebe.

Mit mehr als hundert Hartz-Entscheidungen habe das BSG eigentlich schon für Rechtsklarheit in vielen Bereichen gesorgt, erläuterte BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel. Früher bei der Arbeitslosenhilfe allerdings habe die allein zuständige Bundesagentur für Arbeit solche Entscheidungen unmittelbar und bundesweit umgesetzt. Doch nun, da jede Arbeitsagentur für sich entscheidet, sei das anders. „Es scheint, dass ein Teil unserer Entscheidungen gar nicht da ankommt, wo sie ankommen müssten“, monierte Wetzel-Steinwedel. Weil die Urteile des Bundessozialgerichts von den Behörden oftmals ignoriert würden, müssten Arbeitslose immer wieder neu vor Gericht ziehen: „Das ist ein Perpetuum Mobile.“

Peter Udsching, Vorsitzender Richter eines der beiden zuständigen BSG-Senate, nannte eine weitere Folge: Ohne Struktur gebe es keine Aufstiegsmöglichkeiten, und ohne Aufstiegsmöglichkeiten gingen die guten Leute wieder von den Agenturen weg, und zwar zurück zu ihrer Ausgangsbehörde, der Bundesagentur oder der Kommune. So müssten sich immer neue Mitarbeiter einarbeiten – auch dies sei wohl ein Grund, warum es bei den Agenturen auch mit der Beratung hapere. So hätten die Kollegen in erster Instanz nicht nur Urteile zu fällen. „Das ist Sozialarbeit, was dort erledigt wird“, sagte Udsching.

Zudem finde in vielen Fällen offenbar erstmals vor Gericht eine „umfassende Sachbearbeitung“ statt, berichtete Michael Kanert, Hartz-Richter am größten deutschen Sozialgericht in Berlin. Mit 85 Prozent werden nach seinen Angaben in der Hauptstadt die weitaus meisten Klagen ganz ohne Urteil erledigt – nach Informationsarbeit des Richters zur Gesetzeslage.

AFP/dino