Lothar Haas ist ein mustergültiger Sparer. Er hat sich seit Monaten ausführlich über die Folgen der Abgeltungsteuer informiert, und seine Investitionen dementsprechend getätigt. Das einzige, was ihm noch fehlte, war ein zweites Konto. Er hatte gelesen, dass Anleger ihre Wertpapiere trennen sollen - ein Depot für die bereits vorhandenen Anlagen, und ein zweites für die neuen Investments. Das würde ihm deutliche Steuervorteile bringen.
Als Inhaber eines klassischen Wertpapierkontos war Haas davon ausgegangen, dass ein Zweitdepot keine zusätzlichen Kosten mit sich bringt. Doch weit gefehlt: Seine Hausbank verlangt für das neue Portfolio noch einmal die gleiche Gebühr. "Es ist für uns technisch nicht möglich, ein Unterdepot einzurichten", lautet die Begründung seines Bankberaters. Deshalb bleibe nur die Einrichtung eines zweiten Depots, welches dieselben Kosten wie das erste mit sich bringt.
Mit dieser Antwort muss sich nicht nur Lothar Haas abfinden. Wie eine Umfrage von Morgenpost Online unter den größten deutschen Instituten ergab, bieten viele deutsche Filialbanken kein kostenloses Zweitdepot an. Institute wie Dresdner Bank, Commerzbank, Haspa oder SEB Bank verlangen für ein Zweitdepot die gleichen Gebühren wie für das erste (siehe Tabelle). Doch es geht auch anders. Die Citibank und die Norisbank wollen von ihren Kunden generell keine Jahresgebühren. Während das Erstdepot bei der Postbank 18,84 Euro pro Jahr kostet, richtet das Institut für seine Sparer auf Wunsch ein kostenloses Zweitdepot ein. Etwas komplizierter antwortet die HypoVereinsbank auf die Frage nach einem kostenlosen Wertpapier-Parkplatz. "Wir verlangen keine Extrakosten für ein Zweitdepot, das Gesamtvolumen beider Depots ist für die tatsächlichen Jahresgebühren ausschlaggebend", sagt Sprecher Ralf Horak.
Auch die großen Fondsgesellschaften (Deka, Union Investment, Cominvest) fordern keine zusätzlichen Kosten für ein weiteres Depot ein. Mit einer Ausnahme: Ausgerechnet Branchenprimus DWS verlangt eine jährliche Gebühr knapp zehn Euro.
Hätte Lothar Haas sein Depot bei einer Direktbank, müsste er mit großer Wahrscheinlichkeit kein Extragebühren für einen weiteren Wertpapierparkplatz zahlen. Viele Direktbanken wie die DAB Bank, die ING Diba oder Maxblue bieten weitere Depots generell kostenlos an. Bei den Wettbewerbern wie Comdirect oder 1822direct genügen meist eine oder zwei Orders pro Quartal um die Depotgebühren zu umgehen. Bislang arbeitet auch der Online-Broker Cortal Consors noch mit Bedingungen im Kleingedruckten für kostenlose Depotführung. Das soll sich aber 2009 ändern. "Wir werden die Konto- und Depotführungsgebühren 2009 definitiv abschaffen. Der genaue Zeitpunkt steht aber noch nicht fest", sagte Dirk Althoff, Leiter der Unternehmenskommunikation, Morgenpost Online. Neukunden profitieren schon seit einigen Wochen von der neuen Regelung für kostenlose Konten und Depots, für Altkunden wird sie jedoch erst im kommenden Jahr wirksam.
Doch Lothar Haas will kein Depot bei einer anderen Bank eröffnen. Und da er einen leichten Hang zum Geiz hat, überlegt er nun, womöglich auf das zweite Depot zu verzichten. Doch das sollte er nicht tun. Denn in diesem Fall hat er schlechte Karten gegenüber dem Finanzamt. Dieses kann dann nämlich bei allen Wertpapier-Transaktionen das sogenannte Fifo-Prinzip anwenden. Fifo heißt "First in, first out" und bedeutet: Verkauft Lothar Haas einen Teil seiner BASF-Aktien, geht der Fiskus davon aus, dass die Anteile, die zuerst gekauft wurden, auch wieder zuerst abgestoßen werden.
Was das für die Steuerbelastung heißt, zeigt folgendes Beispiel: Lothar Haas hat im Oktober dieses Jahres 200 Aktien von BASF gekauft. Sollte er sich im neuen Jahr dazu entschließen, weitere 200 Papiere des Chemiekonzerns zu erwerben, könnte er bei einem späteren Verkauf steuerliche Probleme bekommen - vorausgesetzt alle Wertpapiere befinden sich in einem einzigen Depot. Angenommen, der Aktienkurs von BASF steigt im kommenden Jahr deutlich, und Lothar Haas will im September 2009 die Hälfte seiner 400 Papiere abstoßen. Dann geht sein Finanzamt davon aus, dass er die 200 Papiere verkauft, welche er im Oktober 2008 geordert hat. Der Fiskus kassiert folglich nach der alten Regelung ab - denn die einjährige Haltefrist ist noch nicht abgelaufen. Sprich: Lothar Haas muss seine Gewinne nach seinem persönlichen Satz versteuern.
Wenn er jedoch die im Februar erworbenen Papiere zuerst verkauft, was nur geht, wenn er diese in einem neuen Depot lagert, unterliegen diese zwar der Abgeltungsteuer in Höhe von 28 Prozent. Doch die 200 Aktien aus dem Oktober 2008 bleiben vom Verkauf unberührt. Diese kann Haas dann ab Oktober jederzeit verkaufen, ohne auch nur einen Cent an den Fiskus zu zahlen, denn die Haltefrist von einem Jahr ist dann vorüber.
Diese Rechnung dürfte auch Lothar Haas davon überzeugen, sich ein zweites Depot zuzulegen. Schließlich ist er erst dann perfekt auf die Abgeltungsteuer vorbereitet.
Unterdepot oder Zweitdepot?
* Anleger müssen zwischen Unter- und Zweidepots unterscheiden. Fondsgesellschaften bieten beispielsweise immer kostenlose Unterdepots an. Diese laufen unter derselben Stammnummer wie das Erstdepot. Für Unterdepots fallen in der Regel keine zusätzlichen Kosten an.
* Allerdings haben Filialbanken oft nicht die technischen Möglichkeiten, Unterdepots einzurichten, weshalb nur die Option des Zweitdepots bleibt, welches meist kostenpflichtig ist. Zudem ist der Papierkram hier größer. Für jedes Depot gibt es einen Auszug. Wird dagegen ein Unterdepot eingerichtet, erhält man alle Informationen auf einem Auszug.
* Mit dem Einrichten eines Zweidepots allein ist es nicht getan. Ganz wichtig: Die Ausschüttungen der alten Fonds, die wieder angelegt werden, müssen in das neue Depot fließen. Denn werden sie bei alten Fonds auf dem alten Depot verbucht, wird die klare Trennung in abgeltungsteuerfreie und -pflichtige Investments aufgehoben. Hier müssen Anleger immer wieder nachfragen. Nicht alle Banken und Fondsgesellschaften führen die Erträge automatisch dem Neubestand zu.




