Eine entsprechende Vereinbarung sei intern zwischen dem Finanzamt und Interessenvertretern der Sex-Wirtschaft ausgehandelt worden, wie die Zeitung „De Telegraaf“ berichtete.
Sie sei auch insofern „bemerkenswert“, als das höchste Gericht der Niederlande zuvor erklärt habe, Kosten für Kleidung, insbesondere Unterwäsche, Schönheitsbehandlungen, Maniküre und Kosmetik seien nicht abzugsfähig.
Steuerexperten kritisieren nach Angaben des Blattes, dass Prostituierte nun gegenüber anderen Berufstätigen bevorzugt werden, die Werbepauschalen schon lange nicht mehr geltend machen könnten. Prostitution ist in den Niederlanden im Jahr 2000 weitgehend legalisiert worden.
Frauen und Männer, die damit ihr Geld verdienen, werden steuerrechtlich wie Angestellte oder Selbstständige eingestuft – je nachdem ob sie in einem Bordellbetrieb beschäftigt oder allein tätig sind. Die Zahl der Prostituierten wird allein in Amsterdam auf rund 8000 geschätzt.



