Das EU-Parlament will die Wochenarbeitszeit auf maximal 48 Stunden begrenzen. Die Abgeordneten in Straßburg stimmten mehrheitlich gegen das Begehren der EU-Arbeitsminister, dauerhaft Arbeitszeiten von bis zu 65 Stunden pro Woche zuzulassen. Die Volksvertreter forderten eine Befristung solcher Ausnahmeregeln auf drei Jahre. Ein Vermittlungsausschuss soll nun nach einem Kompromiss zwischen dem Parlament und dem Rat, dem Entscheidungsgremium der EU-Regierungen, suchen.
Die vom Parlament vorgeschlagene Obergrenze von 48 Stunden pro Woche ist ein Jahresdurchschnitt. Es wäre danach also durchaus möglich, Arbeitnehmern bei guter Auftragslage oder Termindruck phasenweise auch mehr Wochenstunden zuzumuten.
Den Regierungen Großbritanniens, Deutschlands und mehrerer osteuropäischer Staaten reicht das aber nicht. Sie setzten sich im Rat mit der Forderung durch, dass auf nationaler Ebene auch wöchentliche Arbeitszeiten von bis zu 65 Stunden zugelassen werden können.
Die Abgeordneten verlangten auch, den Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit zu werten. Nicht zur Abstimmung kamen dagegen zwei Anträge, die den Sonntagsschutz in der EU stärken sollten.
Es sei nicht möglich, in die zweite Lesung eines Gesetzes inhaltlich neue Elemente einzubringen, sagte Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering (CDU).
AP/PHJ


