Die Fragen der vergangenen Tage drehten sich vor allem um Zahlen. Die breite Öffentlichkeit wollte wissen, ob Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) es ernst meint mit dem Gehaltslimit von 500.000 Euro für Banker, die Staatshilfen in Anspruch nehmen. Die Profis an den Finanzmärkten wiederum interessierte vor allem, wie teuer diese Hilfen für die Banken werden. Die Regierungsverordnung, die das Kabinett heute verabschiedet hat, macht alle Beteiligten nur ein bisschen schlauer.

So finden sich die 500.000 Euro zwar im Text des Erlasses wieder – aber es ist längst nicht klar, in welchen Fällen diese Grenze tatsächlich zum Tragen kommen wird. Und auch beim Preis, den die Regierung für ihre Unterstützung verlangt, behält sie sich einen großen Spielraum vor.

So mancher Finanzmarktakteur reagierte daher reserviert auf das Dokument aus Berlin. „Ich hatte gehofft, dass die Rechtsverordnung die offenen Punkte klarstellen würde – aber vieles ist leider immer noch sehr schwammig“, kritisierte Stefan Best, Leiter der Bankenanalyse bei der Ratingagentur Standard&Poor’s. Laut Rechtsexperten mussten die Formulierungen der Verordnung allerdings sehr offen gehalten werden, damit der Bund flexibel genug bleibt. „Das muss so sein, da jede Bank anders ist. Bei der Kreditvergabe kommt es immer auf den Einzelfall an“, sagt Sven Zeller, Partner der Anwaltskanzlei Clifford Chance in Frankfurt. Die Verordnung mit Leben zu füllen, sei nun „eine riesige Aufgabe für den Lenkungsausschuss und das Bundesfinanzministerium“.

Klar ist jetzt schon: Der Finanzminister bekommt durch die Verordnung einen großen Instrumentenkasten in die Hand, um tief in die Banken hinein zu regieren. Und die Regierung gibt sich entschlossen, davon auch Gebrauch zu machen: An Banken, die Staatshilfe annehmen, "sollen Anforderungen gestellt werden, um eine solide und umsichtige Geschäftspolitik zu gewährleisten“, heißt es in der Verordnung. Das Wort "sollen“ ist schon eine Verschärfung gegenüber der Vorwoche. Im ursprünglichen Entwurf stand nach einem Bericht der "Welt am Sonntag“ hier noch "können“. Auch an vielen anderen Stellen ist von „sollen“ die Rede.

Das sei genauso gemeint, wie ein Laie es auch verstehe, so Clifford-Jurist Zeller: „Die formulierten Bedingungen bezüglich Geschäftspolitik oder Managerbezügen gelten grundsätzlich, müssen aber nicht erfüllt werden.“ Sprich, wenn der Staat bei einer Bank bestimmte Anforderungen nicht für notwendig hält, müssten auch „keine hergezaubert werden“, sagt Zeller.

Die allgemeine Linie der Verordnung lautet: Je mehr Hilfe eine Bank in Anspruch nimmt, desto weiter gehen auch die Auflagen. Denn die Hilfe des Bundes gliedert sich in drei Stufen: Erstens kann der Staat Garantien für Verbindlichkeiten der Bank übernehmen. Zweitens kann der aufgelegte Stabilisierungsfonds verlustträchtige Wertpapiere aufkaufen, sofern die Bank diese vor dem 13. Oktober erworben hat. Drittens stellt der Staat den Banken bis zu 80 Mrd. Euro an frischem Eigenkapital zur Verfügung. Erst bei der zweiten und dritten Stufe greift ein Großteil der möglichen Auflagen. Morgenpost Online stellt die Maßnahmen im Einzelnen vor:

Geschäftspolitik

Der Bund fordert von den unterstützten Banken, ihre Geschäftspolitik und deren Nachhaltigkeit zu überprüfen. Der Staat soll darauf hinwirken können, dass einzelne Geschäftsfelder der Geldinstitute aufgegeben werden. Diese Auflage greift bereits bei der ersten Stufe der Staatshilfe, der reinen Ausfallgarantie.

Managergehälter

Banken, die das Hilfsangebot nutzen, müssen die Vergütungen von Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsleitern auf ein "angemessenes Maß“ beschränken. Dabei gilt eine "monetäre Vergütung, die 500.000 Euro pro Jahr übersteigt, grundsätzlich als unangemessen“, heißt es in der Verordnung. Außerdem sollen keine Abfindungen mehr gezahlt werden, die nicht vertraglich vereinbart sind. Sämtliche Boni sollen wegfallen, solange die Bank die Staatshilfe nutzt. Liegen die Gehälter über dem Limit, soll der staatliche Fonds darauf hinwirken, dass sie gesenkt werden. Diese Formulierung zeigt das Dilemma, in dem die Regierung hier steckt: Schließlich könne sich auch der Finanzminister nicht über geltende Gesetze hinwegsetzen, sagt Clifford-Partner Zeller: „Laufender Verträge muss auch der Staat achten.“

Vergütungssystem

Unabhängig von den Spitzengehältern sollen die Vergütungssysteme der Banken weniger auf kurzfristige Anreize setzen als bisher. Als ein wesentlicher Auslöser der Krise gilt, dass gerade Investmentbanker vielfach viel Geld mit Geschäften verdienten, die kurzfristig Gewinne abwarfen, der Bank aber langfristig schadeten.

Dividendenverbot

Eine unterstützte Bank soll keine Gewinne an andere Anteilseigner außer den staatlichen Fonds ausschütten, solange die Hilfe läuft. Auch Aktienrückkäufe sind verboten.

Mittelstandskredite

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass die von ihr unterstützten Banken weiterhin Kredite an kleine und mittlere Unternehmen vergeben. Die Vorgabe ist allerdings recht vage formuliert: Die Institute müssten „marktübliche Konditionen“ anbieten, heißt es in der Verordnung – verlangt der Markt hohe Zinsen, sieht es bei den unterstützten Banken also nicht anders aus. Außerdem gilt selbst diese Auflage nur bei einer direkten Kapitalbeteiligung des Staates, nicht bei einem Aufkauf von Wertpapieren.

Noch zögern die Banker, sich auf das Hilfsangebot einzulassen. Nicht nur die Auflagen schrecken sie ab, auch die Angst, als Krisenverlierer dazustehen. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor sind die Wettbewerbshüter in Brüssel. "Die EU-Kommission hat die Rettungspakte zwar grundsätzlich abgesegnet, aber man weiß nicht, wie sie sich im Einzelfall verhält“, sagt S&P-Experte Best. Dennoch warnt er die Banken, zu lange zu zögern. „Jeder sollte sich überlegen, ob das staatliche Paket nicht auch eine Chance ist, reinen Tisch zu machen.“

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