Die Krankenkassen werden freiwillig versicherten Selbstständigen krankheitsbedingte Einbußen beim Einkommen ab 2009 nicht mehr wie bisher ersetzen. Stattdessen sollen die Betroffenen ihren Verdienstausfall künftig über einen gesonderten Wahltarif abschließen. Doch mit dem binden sie sich für drei Jahre an ihre Kasse. Angesichts der Einführung des Gesundheitsfonds zum Januar könnte dies eine teure Entscheidung sein. Bislang preiswerte Anbieter werden zwar auch den Einheitssatz von etwa 15,5 Prozent verlangen müssen, im Gegenzug jedoch Beiträge in Form von Prämien zurückzahlen. Bei teuren Kassen sind hingegen sogar Zuschläge zu erwarten. Das Geschäft der privaten Krankenversicherer könnte durch diese Neuregelung Auftrieb erhalten. Denn auch sie bieten in eigenständigen Tarifen die Absicherung von Krankentagegeld an. Gegenüber dem Modell der gesetzlichen Kassen haben solche Policen etliche Vorteile. Und es lässt sich zudem viel Geld sparen.

Zwar werden auch die neuen Wahltarife der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich flexibler gestaltet sein als bisher. Bislang können lediglich 70 Prozent des Einkommens innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze von zurzeit 43.200 Euro jährlich abgesichert werden. 2009 entfällt diese Grenze. Dann gibt das tatsächliche Einkommen den Ausschlag, allerdings muss es mit einem Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden.


Ob einzelne Kassen die Bezugsdauer des Krankengeldes aber wie bisher auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzen oder unterschiedliche Fristen anbieten werden, bleibt abzuwarten. Gerd Güssler, Geschäftsführer des Freiburger Beratungsunternehmens kvpro.de, kennt die damit für Selbstständige verbundenen Probleme: „Üblicherweise werden Versicherte nach einer derartig langen Erkrankung auf die Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente verwiesen.“ Bei zumeist privat gegen Berufsunfähigkeit versicherten Selbstständigen können aber bis zur ersten Zahlung zwischen sechs und neun Monaten vergehen. In dieser Zeit – so Güssler – stünden die Betroffenen ohne Einkommen da. Daran wird auch eine längerfristige Bezugsdauer nichts ändern, denn das Problem würde nur hinausgezögert.


Aus einer privaten Absicherung fließt das Tagegeld hingegen zumindest ein halbes Jahr lang weiter. Und zuweilen gibt es dort noch einen besonderen Vorteil, erläutert der Freiburger Experte: „Hat sich ein Kunde beim selben Konzern gegen Verdienstausfall bei Krankheit wie auch gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit versichert, geht seine Akte ohne zeitliche Verzögerung von einem zum anderen Sachbearbeiter über.“

Private Versicherer sind preiswerter

Voraussichtlich erst im November werden die Kassen ihre Wahltarife fürs Krankengeld vorstellen. Sicher ist schon jetzt, dass sie sich in vielen Punkten den Privatversicherern annähern werden. Neben unterschiedlichen Bezugsdauern werden die Tarife auch altersabhängig gestaltet sein. In einem Punkt hat der Gesetzgeber aber schon jetzt für Klarheit gesorgt. Die in der Privatversicherung üblichen ärztlichen Gesundheitschecks oder Ausschlüsse von Vorerkrankungen aus dem Leistungsanspruch wird es in der GKV auch künftig nicht geben.

Dafür sind die privaten Versicherer um einiges preiswerter. Ein 30-jähriger Mann zahlt für 80 Euro Krankentagegeld ab dem 43. Tag selbst beim teuersten von kvpro.de ermittelten Anbieter etwa 67 Euro im Monat. Bei der kostspieligen AOK Berlin wären es hingegen knapp 137 Euro. Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale NRW, rät daher auch von einer allzu schnellen Entscheidung für einen GKV-Wahltarif ab: „Betroffene sollten auch die Angebote der privaten Versicherer in ihre Überlegungen einbeziehen.“

Dabei sollte jedoch auch hier nicht allein auf den Preis geachtet werden. Laut Güssler bieten die Gesellschaften ihre Policen vielmehr mit sehr unterschiedlichen Bedingungen an: „Mal kann eine Anpassung des Tagegeldes an ein steigendes Einkommen nur alle drei Jahre erfolgen, mal in Höhe des tatsächlichen Zuwachses, mal auch nur im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung.“ Doch auch in anderen Punkten gebe es deutliche Abweichungen. So seien bei manchen privaten Anbietern schwangerschaftsbedingte Erkrankungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen, bei anderen nicht. Und während einige Gesellschaften auch bei einem Verdienstausfall nach einem durch Alkohol verursachten Unfall zahlen, verweigern andere dann ihre Leistung.