Der Energieversorger Vattenfall muss insgesamt 50 Millionen Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte, der Konzern habe von anderen Versorgern zu hohe Durchleitungsgebühren für die Nutzung seines Stromnetzes verlangt. Eine Kürzung der Gebühren durch die Bundesnetzagentur im Juni 2006, gegen die sich Vattenfall gewehrt hatte, bestätigten die Richter des Kartellsenats mit ihrem Urteil im Wesentlichen.
Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzengelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. Geklagt hatte der Konzern Vattenfall, den die Bundesnetzagentur im Juni 2006 aufforderte, die Nutzungsentgelte um 18 Prozent zu senken. Der Behörde zufolge hatte Vattenfall überdies monatelang überhöhte Entgelte kassiert.
Energieversorgungsunternehmen sind nach dem seit November 2005 geltenden Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, ihre Stromnetze für Konkurrenten zu öffnen. Die Preise dafür müssen sie nach dem Gesetz „kostenorientiert“ festsetzen. Neben den reinen Kosten wird den Netzbetreibern auch eine „angemessene Verzinsung“ des eingesetzten Eigenkapitals eingeräumt. Die Höhe der Durchleitungsentgelte müssen die Bundesnetzagentur und – bei regionalen Energieversorgern wie etwa den Stadtwerken – von Landesregulierungsbehörden genehmigt werden.
Für Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zeigt die BGH-Entscheidung, "dass die Regulierung der Netzentgelte greift.“ Dies sei „ein guter Tag für die Verbraucher“, sagte er. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Franz-Georg Rips, erklärte, es komme nun darauf an, "die niedrigeren Stromkosten beim Verbraucher ankommen zu lassen.“
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sagte der Berliner Tageszeitung „B.Z.“, das Urteil schaffe Rechtssicherheit und erleichtere den Wettbewerb. Der Anbieterwechsel werde nun noch leichter. Steffen Küßner vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sagte der Zeitung, künftig könnten alternative Versorger günstigere Preise anbieten. Deshalb solle der Stromkunde auf Konkurrenzangebote achten.
Skeptisch zeigte sich hingegen die Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Claudia Kemfert. Sie glaube, dass die Preise trotz des Urteils eher steigen als fallen werden, sagte sie dem Sender n-tv. Grund sei, dass die Konzerne „mit Sicherheit“ die höheren Kosten bei den Verbrauchern zurückholen werden. Es herrsche im Energiesektor zu wenig Wettbewerb. Vattenfall teilte auf Anfrage lediglich mit, man prüfe derzeit das Urteil.
(AZ: KVR 27/07, KVR 34/07, KVR 35/07, KVR 36/07, KVR 39/07, KVR 42/07)
AFP/dpa/Reuters/ddp/ras



