Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Kürzungsbescheid der Bundesnetzagentur für Netzentgelte des Energiekonzerns Vattenfall Europe weitgehend bestätigt. Das hat das Karlsruher Gericht entschieden. Die Regulierungsbehörde hatte die deutsche Tochter des schwedischen Staatskonzerns vor zwei Jahren zu einer Senkung seiner beantragten Entgelte um 18 Prozent verpflichtet. Das Unternehmen darf diese Gebühren von anderen Versorgern für die Nutzung seiner Stromnetze verlangen. Die verordnete Senkung sollte indirekt zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen. Dagegen hatte sich der Energieriese gewehrt. Doch der BGH hat diesen Bescheid nun im Wesentlichen bestätigt. In einigen Punkten muss die Netzagentur ihre Berechnung nun aber korrigieren.
Der schwedische Energiekonzern Vattenfall scheiterte damit überwiegend mit seiner Klage gegen den Regulierer und muss insgesamt 50 Millionen Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen. Das Unternehmen hatte sich außerdem gegen die Anordnung der Netzagentur gewehrt, seine Mehrerlöse aus dem Zeitraum vom 1. November 2005 bis 30. Juni 2006 bei den künftigen Gebühren kostenmindernd zu berücksichtigen. Diese Mehrentgelte müssen dem BGH zufolge erst in der nächsten Kalkulationsperiode für die Entgelte kostenmindernd berücksichtigt werden.
Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzengelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Beschwerde von Vattenfall gegen die Durchleitungsgebühren abgewiesen, ihr bei den Mehrerlösen aber Recht gegeben. Daraufhin waren beide Streitparteien vor den BGH gezogen.
dpa/Reuters/sei



