Im Honorarstreit von Ärzten und Krankenkassen hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) dafür plädiert, dass sich beide Seiten ohne Eingreifen der Bundesregierung einigen. „Es wäre ein Trauerspiel, wenn die Vertreter der niedergelassenen Ärzte und die Krankenkassen nicht wieder zu erfolgreichen Gesprächen zusammen kämen“, erklärte Schmidt am Sonntag. Am Donnerstagabend hatten die Ärzte Gespräche mit den Kassen über die künftige Vergütung abgebrochen.
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, kündigte anschließend an, die Mediziner wollten ihre Forderung nach zusätzlich 2,5 Milliarden Euro notfalls per Streik durchsetzen. Dies hatte der Verhandlungsführer der Kassen, Johann- Magnus von Stackelberg, kritisiert. Ein Ausstand „von Freiberuflern, die im Durchschnitt mehr als 120.000 Euro im Jahr verdienen“, sei ein „Unding“ sagte der stellvertretende Vorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung den „Ruhr Nachrichten“.
Stackelberg forderte die KBV auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Schmidt erklärte: „Es ist die ureigene Aufgabe der Selbstverwaltung, über die Honorierung zu entscheiden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Selbstverwaltung bei dieser Aufgabe versagt.“ Wenn sich Ärzte und Kassen nicht einigen, kann die Bundesregierung laut Gesetz die Erhöhung festlegen. Die Gespräche von Ärzten und Kassen waren ursprünglich bis Ende August terminiert.
Derzeit beträgt das Jahresbudget der Kassen für die 145.000 Kassenärzte und Psychotherapeuten rund 23 Milliarden Euro. Ursprünglich hatte die KBV für 2009 eine Erhöhung um 4,5 Milliarden gefordert. Zuletzt hatten die Ärzte ein Schlichterangebot zurückgewiesen, weil es nach ihrer Ansicht nur 1,4 Milliarden Euro wert sei, obwohl die Kassen es mit rund 2 Milliarden Euro beziffert hatten. Gesundheitsministerin Schmidt wies darauf hin, dass im Gesetz kein Betrag festgelegt sei, der zum heutigen Volumen an Honoraren hinzugezählt wird. Stattdessen seien mehrere Eckpunkte vorgegeben.
Danach sollen die in Praxen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte künftig nicht weniger haben als heute. Dabei sollten auch die ärztlichen Leistungen berücksichtigt sein, die bisher außerhalb der Budgets vergütet wurden, zum Beispiel bei der Prävention oder bei ambulanten Operationen. Die Ärzte in Ländern wie Bayern oder Baden-Württemberg sollen nicht schlechter gestellt werden, obwohl sie erheblich mehr verdienen als ihre Kollegen in anderen Bundesländern. Die Kassenärzte in den östlichen Bundesländern sollen bei den Honoraren den Medizinern im Westen gleichgestellt werden. Eine Umverteilung zwischen Haus- und Fachärzten solle es nicht geben. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte „müsste eine Einigung mit angemessenen Ergebnissen erzielt werden, die vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet zu werden braucht“, erklärte Schmidt.
dpa/dma




