Die deutsche IT-Branche und die Verwertungsgesellschaft Gema haben sich auf eine Vergütung für Musikangebote im Internet geeinigt.

Online-Musikportale müssen demnach künftig zwischen sechs und neun Cent je Musikstück an den Rechteverwerter abführen, teilte der IT-Branchenverband Bitkom mit. Die Gema vertritt die Rechte von rund 65.000 Musikschaffenden in Deutschland und treibt für sie die Tantiemen ein. Bislang wird in Deutschland Musik immer noch zum überwiegenden Teil auf CD verkauft.

Musikbranche freut sich über den Durchbruch

Der Durchbruch für weitere Online-Musikdienste in Deutschland ist in der Branche auf Beifall gestoßen. „Wir freuen uns sehr über die lang erwartete Einigung zwischen der Gema und dem Bitkom, die den Eintritt weiterer Download- und Musikstreaming-Dienste in den deutschen Markt erleichtert“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Florian Drücke, am Donnerstag in Berlin.

Die Musikbranche hatte immer wieder ungeklärte Fragen der Rechte-Vergütung für den in Deutschland nur gering wachsenden Umsatzanteil beim Online-Verkauf von Musik verantwortlich gemacht.

Dienste wie iTunes und Google Music können nun loslegen

Die Einigung dürfte vor allem Diensten wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music zugutekommen, bei denen Musik online gespeichert wird. Bisher sind diese Dienste noch nicht in Deutschland gestartet. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.

Die Verträge mit dem Bitkom treten rückwirkend ab dem Jahr 2002 in Kraft. Die seither auf Hinterlegungskonten gelagerten Gebühreneinnahmen würden nun nach und nach an die Künstler ausgeschüttet, kündigte die Gema an. „Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden“, erklärte Gema-Chef Harald Heker.

Die Übereinkunft sieht auch vor, dass Musikfreunde künftig einzelne Titel länger probehören können. Statt wie bisher 30 Sekunden sollen die Hörproben bis zu 90 Sekunden laufen. Ebenfalls habe man sich über die Vergütung für Streaming-Angebote verständigt, bei denen Kunden Musik über den Rechner hören, aber nicht herunterladen können.

Der Bitkom und die Gema verhandeln noch über eine ähnliche Lösung für Online-Videoangebote.

Reuters/jk