Hilfskräfte aus EU-Staaten dürfen in Privathaushalten arbeiten. Rund 300.000 von ihnen betreuen Pflegebedürftige in Deutschland.

Ausländische Pfleger sind nicht nur in Heimen gerngesehen. Immer häufiger werden alte Menschen mit Pflegebedarf auch in ihrer Wohnung von ausländischen Arbeitskräften betreut. Viele kommen aus osteuropäischen Ländern wie Polen, Litauen und Ungarn. Das ist möglich dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie erlaubt, dass EU-Bürger in einem Privathaushalt auch ohne besondere Arbeitserlaubnis beschäftigt werden können.

Allerdings übernehmen sie in aller Regel nur einfache Alltagshilfen. Sie kaufen für die Pflegebedürftigen ein, bereiten das Essen zu, helfen beim Aufstehen, beim Ankleiden, bei der Körperhygiene und begleiten beim Gang zum Arzt oder beim Spaziergang mit dem Rollator oder dem Rollstuhl. Verbände wechseln oder Spritzen geben dürfen jedoch nur Pflegefachkräfte, etwa von einem ambulanten Pflegedienst.

Arbeitsagentur vermittelt Pflegekräfte

Es gibt mehrere Wege, eine solche Betreuungskraft aus Osteuropa zu finden. Man kann sich zum Beispiel an die Arbeitsagentur wenden. Ihre Auslands- und Fachvermittlung kooperiert mit europäischen Arbeitsvermittlungen. Vermittelt die Agentur einen Pfleger in einen privaten Haushalt, dann sind der Tariflohn und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu zahlen und eine angemessene Unterkunft im eigenen Haushalt zu stellen. Zu beachten ist, dass auf diese Weise keine 24-Stunden-Betreuung möglich ist, obwohl dies oft so bezeichnet wird. Denn die Pflegekraft darf höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten. Sie hat überdies bei einer Vollzeitbeschäftigung auch Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr.

Zweite Variante ist das Entsendemodell

Möglich ist auch, dass ausländische Unternehmen ihre Mitarbeiter in einen deutschen Haushalt entsenden. In diesem Fall haben der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen keine Arbeitgeberpflichten. Die Firma entrichtet im EU-Heimatland Beiträge und Abgaben. Sie muss jedoch auch den deutschen Mindestlohn zahlen.

Bei der Organisation bieten häufig deutsche Vermittlungsagenturen ihre Hilfe an. Dann schließt der Haushalt, der eine osteuropäische Pflegekraft einsetzen will, zwei Verträge ab – einen mit dem ausländischen Unternehmen, einen weiteren mit der Agentur. Der Preis, den das ausländische Unternehmen verlangt, richtet sich nach dem Umfang der Betreuung und der Sprachkompetenz der Pflegekraft. Außerdem sind meist noch Gebühren an die Vermittlungsagentur zu zahlen.

Rund 300.000 osteuropäische Betreuungskräfte, meist Frauen, betreuen Pflegebedürftige in deutschen Haushalten. Viele werden von Agenturen vermittelt. Wer ihre Dienste in Anspruch nimmt, sollte darauf achten, dass die osteuropäische Pflegekraft das so genannte A1-Formular vorlegen kann. Es zeigt, dass sie im Herkunftsland versichert ist. Die Kosten für entsandte Hilfskräfte beginnen laut Verbraucherzentrale bei 2300 Euro pro Monat. Die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben ein Info-Telefon zur häuslichen 24-Stunden-Pflege geschaltet. Unter Tel. 030/54 44 59 68 gibt es Auskünfte.