Die Zahnspange ist für viele Jugendliche in Deutschland fester, ungeliebter Teil der Pubertät. Laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ist mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland bei einem Kieferorthopäden in Behandlung. 1,1 Milliarden Euro gaben die gesetzlichen Kassen 2016 für die Behandlungen aus. Doch zuletzt wurde Kritik laut, die eine Überversorgung bemängelt.
Ausgelöst hat die Debatte, die seit Jahren immer wieder geführt wird, ein Bericht des Bundesrechnungshofs. Die oberste Bundesbehörde schreibt darin, es bestehe der Eindruck einer großen Kluft zwischen praktischer Anwendung kieferorthopädischer Maßnahmen und der wissenschaftlichen Erforschung ihrer Wirksamkeit.
„Kinder und Jugendliche werden behandelt, wenn durch eine Fehlstellung das Kauen, Beißen oder Atmen erheblich beeinträchtigt sind. Oder wenn eine Beeinträchtigung in der Zukunft droht“, hält Professorin Bärbel Kahl-Nieke dagegen. Sie ist Direktorin des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Diese Regeln, festgeschrieben in den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), seien gut und aktuell.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in diesen medizinisch notwendigen Fällen die Kosten. Zunächst nur 80 Prozent, 20 Prozent schießen die Eltern vor. Diese werden bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. „Was die Kasse nicht zahlt, ist alles, was ,schön‘ aussieht“, sagt Kahl-Nieke. Also etwa durchsichtige Brackets, „oder aber sogenannte dezente Befunde wie einen eingedrehten Zahn“. Es gebe also keine Notwendigkeit, eine kieferorthopädische Behandlung privat zu bezahlen.
Die Verbraucherzentrale NRW rät Eltern, sich nach jedem Behandlungsschritt eine Rechnung ausstellen zu lassen. So hätten sie die Chance, regelmäßig zu überprüfen, was gemacht wurde, was nötig ist und worauf man verzichten kann.
Kahl-Nieke empfiehlt Eltern, sich vor der Behandlung ausführlich beraten zu lassen. „Sie haben ein Recht auf eine angemessene Erstuntersuchung des Kindes“, sagt sie. Auf deren Basis bekomme man dann in der Regel mehrere Therapievorschläge. „Und wenn der Arzt das Vorgehen schlüssig und nachvollziehbar erklären kann, ist das die halbe Miete.“
Sind Eltern trotzdem unsicher, können sie sich eine Zweitmeinung einholen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. „Es ist wichtig, dass Eltern der Einschätzung des Kieferorthopäden vertrauen“, sagt auch Kahl-Nieke. Denn man arbeite schließlich drei bis vier Jahre zusammen.
lary

