Die Frage nach dem leiblichen Vater ließ erst der Mutter, später dann der Tochter keine Ruhe. Sechzig Jahre lang. Jetzt haben die Hüter der deutschen Verfassung entschieden: Die inzwischen 66 Jahre alte Inge Lohmann aus Nordrhein-Westfalen wird auch in Zukunft nicht wissen, wer ihr leiblicher Vater ist.

Der heute fast 90-jährige Mann hatte die Bitte um einen Vaterschaftstest 2009 abgelehnt. Inge Lohmann zog vor das Bundesverfassungsgericht. Das bestätigte am Dienstag in seinem Urteil geltendes Recht: Zwingen kann man den Mann zu einem Test nicht. Denn: Der mutmaßlich leibliche Vater ist nicht der rechtliche Vater. Und nur dieser könnte zu einem DNA-Test gezwungen werden. Das Recht, die eigene Abstammung zu kennen, sei nicht absolut, urteilten die Verfassungsschützer in Karlsruhe. Wer einen Anspruch hat und wie ein Test abläuft.

Wie ist die rechtliche Lage?

Grundsätzlich gilt: Hat ein Kind Zweifel, ob der vermeintliche Vater auch der biologische ist, hat es nur Anspruch auf Klärung gegenüber seinem rechtlichen Vater. Nicht jedoch gegenüber dem vermuteten leiblichen Vater. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem aktuellen Urteil bestätigt.

Als rechtlicher Vater wird bezeichnet, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkennt. Gebärt die Ehefrau also ein Kind, das nicht vom Ehemann gezeugt wurde, so ist dieser trotzdem zunächst der rechtliche Vater – bis er selbst, die Mutter oder das Kind die Sache anfechten.

Technisch ist es heute kein Problem, eine Vaterschaft nachzuweisen. Theoretisch reicht ein Haar oder ein Schnuller – ein heimlicher Test, von dem jedenfalls die eine Seite nichts weiß, wäre also ein Leichtes, ist aber verboten. Dem hat das Bundesverfassungsgericht 2007 einen Riegel vorgeschoben – das verletze das Persönlichkeitsrecht des Kindes, urteilten die Richter.

Seit 2008 gibt es also zwei Möglichkeiten, eine Vaterschaft zu klären, wenn nicht alle Beteiligten einverstanden sind: Die bereits bestehende Vaterschaftsklage und die neue Abstammungserklärung.

Was bedeutet die Vaterschaftsklage?

Die Vaterschaftsklage erlaubt es einem Mann, der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, diese vor Gericht und mittels eines DNA-Tests anzufechten – das könnte etwa bei Unterhaltsansprüchen relevant sein. Auch Mutter und Kind können das tun, außerdem ein außenstehender Mann, der sich für den wahren Vater hält. Um die Vaterschaft anzufechten, muss es jedoch Hinweise für den Zweifel geben. Das kann die Tatsache sein, dass der Mann zum Zeitpunkt der Empfängnis unfruchtbar war oder Empfängnis und Geburt außerhalb der Ehe lagen. Oder eine Vaterschaft ist unmöglich, weil Mann und Frau schlicht keinen Sex hatten, was aber auch belegt werden muss.

Auch der umgekehrte Weg ist möglich: Hält eine Frau einen Mann für den Vater ihres Kindes, gibt ihr der Gesetzgeber die Möglichkeit, das per DNA-Test feststellen zu lassen. Aber auch dafür muss es belastbare Anhaltspunkte geben.

Das Testergebnis hat weitreichende Folgen: Es wirkt sich unmittelbar auf das Sorgerecht oder Unterhaltsansprüche aus. Konkret: Lässt zum Beispiel der rechtliche Vater die Vaterschaft testen und diese stellt sich als negativ heraus, verliert er alle Rechte und Pflichten – ob er will oder nicht.

Wozu die Abstammungsklärung?

Wer einfach nur erfahren möchte, ob der rechtliche auch der biologische Vater ist, ohne dass daraus schwerwiegende rechtliche Konsequenzen entstehen, kann auf diese Möglichkeit zurückgreifen. Anspruch darauf haben nur das Kind, die Mutter und der Mann, der als rechtlicher Vater gilt. Sie können den jeweils anderen, notfalls unter Einbeziehung eines Familiengerichts, zu einem DNA-Test zwingen.

Besteht dann tatsächlich keine biologische Verwandtschaft, kann in einem zweiten Schritt die Vaterschaft angefochten werden.

Wie läuft ein Vaterschaftstest ab?

Grundsätzlich ist für einen solchen Test genetisches Material von mindestens zwei Personen notwendig. Angeboten werden die Tests von privaten Anbietern und, meist teurer, von rechtsmedizinischen Instituten. Etwa 200 Euro je Person kostet ein privater Test am Institut für Rechtsmedizin an der Berliner Charité, das Proben aus ganz Deutschland untersucht. Der Unterschied zum Privatanbieter: Vor dem eigentlichen Test wird eine sogenannte Identitätssicherung gemacht. Name, Alter, eventuell Foto und Fingerabdruck werden erfasst. „So kann der Test auch vor Gericht verwendet werden“, erklärt Lutz Roewer, Leiter der Forensischen Genetik am Institut für Rechtsmedizin an der Charité.

Grundlage eines DNA-Tests ist heute meist eine Speichelprobe. „Wir untersuchen die DNA-Abschnitte, die von den Eltern an das Kind vererbt werden“, erklärt Roewer. Dahinter steht die Mendelsche Vererbungslehre, Stoff in jedem Biologieunterricht: Ein Merkmal kommt vom Vater, eines von der Mutter. Fehlt bei 20 untersuchten Merkmalen bei mehreren die Information des potenziellen Vaters, ist er nicht der Vater. Nach zwei bis drei Wochen ist das Ergebnis da. Falls der Mann nicht ausgeschlossen wird, liegen die Werte wenigstens bei 99,99 Prozent. Man spricht dann von „Vaterschaft praktisch erwiesen“. „Wir würden nie von einem hundertprozentigen Ergebnis sprechen“, sagt Roewer, „denn es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass zufällig eine Person auf der Welt genau diese Merkmale trägt, aber trotzdem nicht der Vater ist.“

Warum ist Klarheit über familiäre Verhältnisse aus psychologischer Sicht von Bedeutung?

„Das Wissen um die genetischen Eltern ist für die Identitätsentwicklung wichtig“, erklärt Anja Kannegießer, Diplom-Psychologin und Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie beim Berufsverband Deutscher Psychologen. Dieses Wissen hilft, Fragen zu beantworten: Woher komme ich? Wohin gehe ich? „Fast alle, die ihre leiblichen Eltern nicht kennen, stellen sich die Frage nach den genetischen Eltern im Laufe ihres Lebens“, sagt Kannegießer. Häufig tauche diese Frage in bestimmten Lebensphasen auf, etwa in der Pubertät oder wenn eigene Kinder geboren werden. Andere beschäftigt die Frage nach der Herkunft ein Leben lang. Für die sei es schwierig, wenn die Suche erfolglos verläuft, erklärt die Psychologin. Aus der Forschung sei bekannt, dass die Folgen häufig ein tiefes Gefühl von Frustration und Hilflosigkeit sei.

Wichtig ist für Angehörige und Freunde ein offener Umgang mit dem Thema. „Die Erfahrung zeigt: Wenn das Umfeld das Thema leibliche Eltern völlig tabuisiert, ist der Wunsch häufig besonders groß, sie zu finden“, sagt die Psychologin.