Das Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt überprüft in Berliner Kiosken erhältliche Koffeintütchen "Coffaina". „Es wurden Proben genommen, die vom Landeslabor Berlin-Brandenburg nun überprüft werden“, sagte Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, am Mittwoch. Damit solle festgestellt werden, ob die nach Herstellerangaben mit 125 Milligramm Koffein befüllten Tütchen verkehrsfähig sind und tatsächlich nur Koffein und Zucker enthalten. Ergebnisse der Proben erwartet die Senatsverwaltung erst in zwei bis drei Wochen.

Der Hersteller kann die Aufregung unterdessen nicht verstehen.

Die „Coffaina“-Tütchen sind seit gut einem Monat an Kiosken in den Stadtteilen Kreuzberg und Prenzlauer Berg erhältlich. Mit ihnen sollen sich Kunden laut Herstellerangaben einen Energydrink nach ihrem eigenen Geschmack herstellen können, etwa mit Saft oder Tee.

Der Verkauf des Koffeinpulvers als Getränkezusatz ist aus Sicht von Suchtexperten bedenklich. „Koffein ist eine psychoaktive Substanz, die zwar legal, aber dennoch unter Umständen gefährlich ist“, sagte Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Mit dem Pulver könne eine absichtliche Überdosierung viel einfacher erreicht werden, als dies etwa mit Kaffee oder Energydrinks der Fall sei.

Von Testkäufen mit Alkohol sei bekannt, dass Verkäufer häufig nicht auf das Alter ihrer Kunden achteten oder dieses schlicht ignorierten. „Ein Verkäufer möchte Geld verdienen, da ist es egal, ob auf dem Produkt ein Warnhinweis für Kinder steht“, sagte er. Zudem mache ein solcher Hinweis das Koffeinpulver für Kinder viel interessanter, da es den Reiz des Verbotenen ausübe.

Das Argument, dass Koffeintabletten in Apotheken frei erhältlich seien, lässt Gaßmann nicht gelten. „In einer Apotheke herrscht ein anderes Umfeld als am Kiosk, da wird man einem Kind diese Tabletten nicht geben, auch wenn kein Gesetz dagegen spricht“, sagte er.

Gaßmann empfiehlt den zuständigen Behörden, das Pulver genau zu untersuchen. Bislang habe es keinen Grund gegeben, den Wirkstoff Koffein ins Jugendschutzgesetz aufzunehmen. Da aber auch der Verkauf von Energydrinks immer wieder Bedenken hervorrufe, sei eine Änderung durchaus der Überlegung wert.

In den vergangenen Wochen war Kritik an dem unter dem Namen „Coffaina“ verkauften Produkt laut geworden. In Medienberichten hieß es, die für zwei Euro erhältlichen Tütchen seien insbesondere für Kinder gefährlich und erinnerten in ihrem Aussehen an Drogentütchen. Eine Überdosis Koffein könne zudem zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen.

In Extremfällen stimmt das auch. Vergiftungserscheinungen wie Herzrasen, Muskelzittern, Kopfschmerzen und Krämpfe könnten ab einer Einnahme von einem Gramm Koffein auftreten, sagte Ursula Sellerberg, Apothekerin und Sprecherin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Tödliche Dosen lägen bei drei bis zehn Gramm. „Das ist jedoch selten, da nach oraler Einnahme von Überdosen rasch Erbrechen eintritt“, erklärte sie.

Der Hersteller zeigt sich von der Aufregung um sein Pulver überrascht. Den Vorwurf, er verführe mit dem weißen Pulver Jugendliche zu frühem Drogenkonsum bezeichnet er als absurd. „Wer gleich an so etwas denkt, hat wahrscheinlich selbst mit Drogen zu tun. Es gibt auch Backpulver und Traubenzucker zu kaufen, da hat ja auch niemand etwas dagegen“, sagte der 30 Jahre alte Unternehmer und Inhaber der 2Drinks Company.

Sein Ziel sei gewesen, einen eigenen Energydrink für Erwachsene zu etablieren. „Unsere Zielgruppe sind junge Leute ab 25. Denen sind die gängigen Energydrinks häufig viel zu süß“, sagte der Kreuzberger. Das Pulver könne in Wasser, Saft oder Früchtetee gemischt werden und sei nicht dazu da, ohnehin schon koffeinhaltige Getränke zu verstärken, etwa schwarzen Tee. Zudem seien Warnhinweise auf die Packungen gedruckt. „Den Kioskverkäufern haben wir zusätzlich erklärt, dass das nicht für Kinder ist“, betont der Kreuzberger. Gemischt und abgefüllt werde das Pulver milligrammgenau von einem pharmazeutischen Labor.

Der Einzelhandelskaufmann ist überzeugt von seinem Produkt und möchte sein Geschäft gerne weiter ausbauen. Wenn der Verkauf weiter so gut laufe, könne er sich auch den Vertrieb in anderen deutschen Großstädten vorstellen, sagte er.

dapd/sei