Das Bundesgesundheitsministerium gibt täglich per Telefon Auskunft über die Grippe. Auch mehrere Bundesländer haben eigens Hotlines für besorgte Bürger geschaltet. Allerdings sind viele nur wochentags besetzt.
- Bundesministerium für Gesundheit Tel. 0800 44 00 55 0
- Hamburger Gesundheitsbehörde Tel. (040) 428373795
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Tel. (089) 31 560 101
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Tel. 0180 3 100 210
- Rheinland-pfälzisches Gesundheitsministerium Tel. (06131) 165200
- Gesundheitsministerium Saarland Hotline Tel. (0681) 501 3694 und (0681) 501 3695
- Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (0361) 37-743099
- Achtung Berlin: Hier hat man das Service-Telefon im Mai wegen geringer Nachfrage wieder abgeschaltet.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liefert im Netz Ratschläge.
Hier ausgewählte Antworten auf besonders drängende Fragen:
Wie erkennt man die Neue Influenza?
Die Symptome der Neuen Grippe A/H1N1 ähneln den Symptomen der jährlichen Grippe im Winter (saisonale humane Influenza): Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit. Einige Menschen, die mit dem Erreger der Neuen Grippe A/H1N1 infiziert waren, berichteten auch über Übelkeit, Erbrechen und Durchfall.
Was sollte man tun, wenn man befürchtet, an der Neuen Grippe erkrankt zu sein?
Bei einem Verdacht auf Neue Grippe sollte eine Ärztin oder ein Arzt angesprochen werden, insbesondere wenn man sich in betroffenen Gebieten aufgehalten oder Kontakt mit möglicherweise infizierten Personen gehabt hat. Arzt oder Ärztin sollten telefonisch auf den Verdacht hingewiesen werden, unter anderem um zu verhindern, dass man beim Warten im Wartezimmer andere Personen ansteckt. Auf dem Weg zur Praxis sollte enger Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden. Grundsätzlich sollten beim Husten oder Niesen Mund beziehungsweise Nase bedeckt sein, empfohlen wird in den Ärmel zu husten oder zu niesen. Es sollten Einmaltaschentücher verwendet werden.
Was tun Im Krankheitsfall?
Bleiben Sie zu Hause, wenn eine Infektion mit dem neuen Grippevirus bestätigt wird. Wenn Sie allein stehend sind, bitten Sie Nachbarn, Familienangehörige oder Freunde um Hilfe: Einkäufe und Besorgungen sollten an der Tür abgestellt und nicht in die Wohnung getragen werden.
Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird darüber entscheiden, ob Sie ein antivirales Medikament benötigen. Diese Medikamente sind rezeptpflichtig, da sie unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden müssen. Das ist z. B. deshalb wichtig, damit die richtige Menge über den richtigen Zeitraum eingenommen wird. Bei falscher Einnahme können resistente Viren entstehen, die Medikamente sind dann wirkungslos.
Legen Sie keine Vorräte an und nehmen Sie die Medikamente nur nach ärztlicher Verordnung.
Was taugen Anti-Schweinegrippemittel aus dem Internet?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor dem Kauf dubioser Anti-Schweinegrippe-Mittel aus dem Internet. Im Netz gibt es zahlreiche Anbieter, die verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Tamiflu ohne Vorlage eines Rezeptes vertreiben, wie das Institut am Freitag mitteilte.
„In diesen Fällen ist mit einiger Wahrscheinlichkeit mit dem Verkauf von gefälschter Ware zu rechnen“, sagt BfArM-Leiter Johannes Löwer. Gefälschte Arzneimittel enthielten oft keine oder giftige Inhaltsstoffe und seien daher gesundheitsschädlich.
Ein zu niedrig dosierter Wirkstoff kann laut BfArM bei antiviralen Arzneimitteln wie Tamiflu zu Resistenzbildungen gegen das Grippevirus H1N1 führen. Wird der Wirkstoff gegen ein billiges fiebersenkendes oder schmerzstillendes Mittel ausgetauscht, würden nur die Symptome der Grippe bekämpft, die Viren jedoch nicht.
Laut BfArM ist es für Käufer schwer, den illegalen von einem legalen Internetvertrieb zu unterscheiden, da die Internetauftritte meist sehr professionell und seriös wirkten. Ein sicheres Zeichen für einen illegalen Vertrieb sei jedoch, wenn eigentlich verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliches Rezept abgegeben würden.
Wie soll ich mich als Schwangere verhalten?
Angesichts der dramatischen Ausbreitung der Schweinegrippe mehren sich die Warnungen an Schwangere, besondere Vorsicht walten zu lassen. Der Berufsverband der Frauenärzte appellierte an werdende Mütter, besonders auf Reisen Massenveranstaltungen zu meiden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) forderte am Freitag in Genf eine bevorzugte Behandlung werdender Mütter im Fall einer Infektion mit dem Virus A (H1N1).
Schwangere sollten Veranstaltungen wie Konzerte, Fußballspiele oder Volksfeste meiden und auf Händeschütteln oder Begrüßungsküsschen verzichten, sagte der Impfexperte des Berufsverbands, Michael Wojcinski, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag. Bei Erkrankungsverdacht sollten die Frauen möglichst zu Hause bleiben und ihren Arzt telefonisch um Rat fragen. Vorbeugend gelte es, am Arbeitsplatz die Hygienevorschriften zu beachten. Im Falle einer Erkrankung seien antivirale Medikamente wie Tamiflu auch bei Schwangeren anzuwenden, eine vorsorgliche Einnahme verbiete sich aber.
Soll ich überhaupt noch verreisen?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die deutschen Behörden verfolgen die Ausbreitung des A (H1N1)-Virus sehr aufmerksam. Bisher haben sie weder Reisewarnungen für einzelne Länder ausgesprochen noch raten sie generell vom Reisen ab.
Wie steckt man sich an?
Es ist davon auszugehen, dass das neue Influenzavirus H1N1 so übertragen wird wie eine übliche Influenza: überwiegend durch Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen, insbesondere aber beim Husten oder Niesen entstehen und über eine geringe Distanz auf die Schleimhäute von Kontaktpersonen gelangen können. Einzelne Publikationen legen aber auch die Möglichkeit einer Übertragung durch so genannte Tröpfchenkerne nahe, die kleiner sind (kleiner als fünf Mikrometer) und länger in der Luft schweben können (aerogene Übertragung). Vermutlich kann die Übertragung auch über Oberflächen erfolgen, die mit virushaltigen Sekreten verunreinigt sind, wenn sie angefasst werden. Dabei gelangen die Viren über die Hand in Mund, Nase oder Augen. Der Anteil der Übertragungen auf diesem Wege ist aber nicht bekannt.
Wie lange dauert es, bis Symptome auftreten?
Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung ("Inkubationszeit") ist von der Art des Influenza-Virus abhängig. Bei den Erregern der saisonalen Influenza beträgt diese ein bis vier Tage, bei den Erregern der aviären Influenza ("Vogelgrippe) hingegen zwei bis fünf Tage. Die genaue Inkubationszeit des neuen Influenza-Virus scheint nach ersten Erkenntnissen ähnlich wie bei der saisonalen Influenza zu sein. Die Ansteckungsfähigkeit kann bei der saisonalen Influenza bereits kurz (weniger als 24 Stunden) vor Auftreten der klinischen Symptomatik beginnen und besteht danach gewöhnlich für drei bis fünf Tage. Bei der neuen Influenza wird angenommen, dass manche Patienten ebenfalls bereits am Tag vor Symptombeginn Viren ausscheiden, bei der Dauer der Ausscheidung wird von einer Woche ausgegangen.
Wie kann die Neue Grippe A/H1N1 diagnostiziert werden?
Das neue Virus (Influenza A/H1N1) kann mit üblichen Diagnose-Verfahren nicht nachgewiesen werden. Das Nationale Referenzzentrum für Influenza am Robert Koch-Institut und einige weitere Laboratorien in Deutschland können dieses Virus aber mit einer angepassten Methode sicher nachweisen. Zur Diagnose sollte ein Rachen- oder Nasenabstrich möglichst rasch nach Beginn der Erkrankung von einem Arzt entnommen und an ein Labor
Wie lange dauert die Entwicklung eines Impfstoffes?
Die ersten Impfstoff-Dosen werden voraussichtlich im Herbst 2009 zur Verfügung stehen. Ausführliche Informationen zu pandemischen Impfstoffen sind auf der Internetseite des
Kann man sich schützen, etwa durch eine Hygienemaske?
Schützen sollten sich bei einer Pandemie in jedem Fall alle, die mit Erkrankten Kontakt haben. Im Nationalen Pandemieplan sind darüber hinaus einige allgemeine Hygieneregeln aufgeführt, deren Beachtung das Infektionsrisiko verringern kann. Zu den allgemeinen Hygieneregeln zählen unter anderem:
- das Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen,
- das Vermeiden von Berührungen der Augen, Nase oder Mund,
- die Nutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern,
- Empfehlungen zu einer intensiven Raumbelüftung,
- das gründliche Händewaschen nach Personenkontakten, der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der Nahrungsaufnahme sowie bei Kontakt mit Gegenständen oder Materialien, die mit respiratorischen Sekreten von Erkrankten kontaminiert sein können (zum Beispiel bei der Pflege von Angehörigen – Bett- oder Leibwäsche, Essgeschirr, Patienten-nahe Flächen),
- die getrennte Behandlung von an Influenza erkrankten Personen, insbesondere von Säuglingen, Kleinkindern und Personen mit chronischen Erkrankungen,
- die Empfehlung für fieberhaft Erkrankte, im eigenen Interesse zu Hause zu bleiben, um weitere Ansteckungen zu verhindern,
- die Vermeidung von direkten Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
Eine Hygienemaske über Mund und Nase, wie man sie aus dem Krankenhaus kennt, verringert in erster Linie die Anzahl von Erregern, die vom Anwender in die Umgebung ausgeatmet werden. Unter der Bezeichnung "OP-Maske" oder "chirurgische Maske" gehören Hygienemasken im Operationssaal zur Standardausrüstung für dort arbeitendes Personal, um die Patienten vor der Ausscheidung von Tröpfchen durch den Träger zu schützen. In begrenztem Maße schützen Hygienemasken auch vor dem Einatmen großer Tröpfchen oder Spritzer. Über ihre Wirksamkeit während einer Pandemie liegen keine ausreichenden Daten vor. Zu berücksichtigen ist auch, dass geeignete Hygienemasken nicht dauernd getragen werden können und insofern ein 100 %iger Schutz, bei Aufrechterhaltung auch eines eingeschränkten sozialen Lebens, durch sie nicht zu erzielen ist. In jedem Falle dürfen die anderen genannten Präventionsmaßnahmen nicht im falschen Vertrauen auf einen Schutz durch das Tragen einer Maske vernachlässigt werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt in ihrem Rahmen-Pandemieplan keine Masken für die allgemeine Bevölkerung.
Informationen zu Hygienemasken sind auf den Influenza-Seiten des Robert Koch-Instituts zu finden. Weitere Informationen zu persönlichen Schutzmaßnahmen sind unter www.wir-gegen-viren.de zu finden.
Darf ich das Abendmahl einnehmen?
Experten aus Kirche und Gesundheitswesen haben dazu aufgerufen, nicht wegen der Schweinegrippe auf das Abendmahl im Gottesdienst zu verzichten. „Wenn die Oblate oder das Brot lediglich in den Wein eingetunkt werden, ist die Ansteckungsgefahr unbedeutend“, sagte der Präsident des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, Matthias Pulz, am Dienstag dem EPD. Er empfehle zwar, nicht aus dem Kelch zu trinken, doch sei ein Verzicht auf das Abendmahl seiner Ansicht nach „nicht angemessen“. Die Gefahr, durch bloßes Anniesen angesteckt zu werden, sei viel höher.



