An dem Tag sollte die finanzielle Einigung amerikanischer Verleger und Autoren mit Google über Scannen und Internetvertrieb copyrightgeschützter Bücher diskutiert werden.
Das neuerliche Moratorium, mit dem auch Google einverstanden ist, zielt darauf, dass die Vertragspartner, die eigentlich Kontrahenten sind, ihre argumentativen Waffen schärfen, um die im Oktober vergangenen Jahres getroffene Vereinbarung über eine Zahlung von 125 Millionen Dollar von Google an die Rechte-Inhaber nochmals auf den Prüfstand zu stellen – oder aber den als faul geltenden Kompromiss zu kippen.
Vieles spricht für eine Annullierung der Vereinbarung. Gerade erst hat sich das US-Justizministerium gegen den Vergleich zum Google Book Settlement gewandt. Wie auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der die Intervention ungewohnt frenetisch begrüßte, sieht es darin einen erheblichen Verstoß gegen nationales und internationales Urheberrecht.
Dass das Ministerium in Googles Scan-Strategien mittelfristig gar die Gefahr eines rechtswidrigen Kartells wittert, ist selbst hierzulande selten derart deutlich ausgesprochen worden. Allenfalls die Unterzeichner des „Heidelberger Appells“ um den Germanisten Roland Reuß haben Metaphern bemüht, die Googles dreiste Digitalisierungsoffensive als das bezeichnen, was sie letztlich ist: der krude Griff nach dem kulturellen Gedächtnis der Menschheit – und das quasi zum Nulltarif.
Google-Gegner und -Neider, aber auch Verbündete des kalifornischen Konzerns, glaubten in der Stellungnahme des amerikanischen Justizministeriums bereits den Todesstoß für das megalomane Scan-Projekt zu erkennen, das bis zum Jahre 2015 die Digitalisierung und Vermarktung von mehr als 15 Millionen Büchern aus Bibliotheken weltweit vorsieht. Doch auch wenn Unternehmen wie Amazon und Microsoft den eitlen Heilsplan als erledigt betrachten, dürfte sich Google so schnell nicht geschlagen geben. Vielmehr wird das Unternehmen in der früher oder später anstehenden Anhörung weiterhin auf seinen juristisch größten und zugleich perfidesten Trumpf setzen: die Deklarierung der gescannten Bücher als „Fair Use“-Material. Dabei handelt es sich um Inhalte, die nach US-Recht nicht dem Copyright unterliegen, sofern sie der öffentlichen Bildung und der kreativen Stimulation dienen. Alle Streitparteien sind gut beraten, sich vor dem Showdown ausgiebig zu rüsten.




