Volker Moennig erinnert sich noch gut an den MKS-Ausbruch im Frühjahr 2001. „Für Seuchenfälle haben wir hier einen Alarmplan für die gesamte Uni“, sagt der Direktor des Instituts für Virologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover. „Im Notfall müssen die Kliniken dichtgemacht werden.“ So weit kam es vor sechs Jahren nicht, denn der Erreger der Maul- und Klauenseuche schaffte es nicht bis nach Niedersachsen.

Vorsichtshalber stellte man aber vor allen Einfahrten der Hannoveraner Ausbildungsstätte Durchfahrbecken auf, um die Reifen von außen kommender Fahrzeuge zu desinfizieren. Immerhin galt es, über 700 Schweine und Wiederkäuer innerhalb der Campusmauern vor dem hoch ansteckenden Virus zu schützen. Und eine Option fiel von Anfang an weg: die Impfung. Seit 1992 gilt eine EU-weite „Nichtimpfstrategie“.

Zuvor hatte etwa die Hälfte der damaligen Mitgliedsstaaten gegen MKS geimpft und musste sich entsprechend umstellen, sagt Moennig. „Nach internationaler Übereinkunft erreicht ein Land, das seine Bestände impft, den Infektionsstatus“, sagt der Virologe. „Damit sind Handelsrestriktionen verbunden.“ Weder MKS-empfängliche Tiere noch deren Produkte dürfen dann zum Beispiel in die Vereinigten Staaten oder nach Japan exportiert werden, es drohen monatelange Handelsbeschränkungen.

Es gibt längst einen Impfstoff

Die Nichtimpfstrategie der EU wurde im Zuge der MKS-Krise 2001 heftig angegriffen. Tierseuchen allein durch Massentötungen zu bekämpfen erschien damals vielen Experten und der Öffentlichkeit aus ethischen, aber auch wirtschaftlichen Gründen nicht mehr angemessen.

Ein Impfstoff gegen die MKS ist längst vorhanden. Die Vakzine ist ein Markerimpfstoff, das bedeutet, dass geimpfte Tiere nur gegen bestimmte Virusbestandteile Antikörper bilden, während die Artgenossen, die sich tatsächlich angesteckt haben, Antikörper gegen alle Proteine des Erregers produzieren. Das Problem: Der Test, der zur Überprüfung der Impfung auf dem Markt ist, funktioniert nicht hundertprozentig zuverlässig, und auch der Impfstoff selbst ist noch nicht vollständig ausgereift.

Trotzdem werden Ausnahmen vom Impfverbot gewährt, die in der MKS-Verordnung unter dem Paragrafen „Notimpfung“ geregelt sind. „2001 stimmte die EU zu, bei dem Ausbruch in den Niederlanden eine Notimpfung vorzunehmen, denn es handelte sich um eine sehr viehdichte Region“, sagt der Mikrobiologe Gerald-Friedrich Gerlach von der Tierärztlichen Hochschule Hannover.

Nur der Zoo darf impfen

Gerlach mutmaßt: „Bei einem lokalen Ausbruch würde man auch heute wieder Ringimpfungen rund um die betroffenen Betriebe in Betracht ziehen.“ Auch Gerlachs Kollege Moennig sagt: „Im Rückblick würde man bei der MKS-Krise von 2001 sicherlich impfen.“

Während einige Privathalter von Hobbytieren 2001 mit ihrer Forderung, ihre kleinen Herden impfen zu dürfen, scheiterten, ist es für Zoos in den meisten Fällen möglich, ihre exotischen Schweine und Wiederkäuer vor der Seuche zu schützen. Die geimpften Tiere müssen dann allerdings mit Ohrmarken oder Chips markiert werden und dürfen nicht mehr transportiert werden.

Die Umstellung auf die Nichtimpfstrategie, die in den meisten EU-Ländern spätestens vor 15 Jahren erfolgte, wurde für einige neue Beitrittsländer erst in den letzten Jahren aktuell. „In Sachen MKS ist der Wechsel zum Impfverbot hier gelungen“, sagt Moennig. Allerdings gibt es Schwierigkeiten mit anderen Infektionskrankheiten. Erst in diesen Tagen meldete Rumänien einen Ausbruch der Schweinepest.