Jan Böhmermann muss wegen seines Gedichts „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan keine juristischen Folgen befürchten. Die Staatsanwaltschaft Mainz teilte mit, dass sie das damit zusammenhängende Ermittlungsverfahren gegen den Satiriker eingestellt habe.
Zur Begründung heißt es, „strafbare Handlungen“ seien „nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“. Die Ermittlungen hätten auch „keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben“. Böhmermann selbst kündigte via Twitter und Facebook an, sich am Mittwochnachmittag zu der Entscheidung äußern zu wollen.
Chronik: Die Affäre Böhmermann – Erdogan









































Der ZDF-Moderator hatte den türkischen Staatspräsidenten im „Neo Magazin Royale“ am 31. März diesen Jahres in einem Gedicht harsch angegangen, Erdogan hatte mit einer Klage wegen Beleidigung eines Staatspräsidenten reagiert.
Privatklage Erdogans am 2. November vor Gericht
Mit seinem Gedicht wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Es handelt unter anderem von Sex mit Tieren, Kinderpornografie und transportiert Klischees über Türken. Die Ermittlungen der Mainzer Staatsanwaltschaft wurden möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.
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Hey, Presse: Morgen, Mittwoch 5.10.2016, werde ich um 16.30 Uhr ausführlich persönlich Stellung nehmen. Mehr hier.
— Jan Böhmermann (@janboehm) 4. Oktober 2016
Eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann kommt am 2. November in Hamburg vor Gericht. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen. Der ZDF-Moderator darf demnach den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen. (ba/dpa)


