Prozess

Martin Semmelrogge muss wieder ins Gefängnis

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Foto: Sven Grundmann / dpa/picture alliance

Der Schauspieler hatte schon mehrfach Probleme mit dem Gesetz. Warum er jetzt acht Monate absitzen muss.

Martin Semmelrogge nimmt das Urteil gelassen: „So what, es ist gelaufen.“ Zu acht Monaten Haft ohne Bewährung hat das Amtsgericht Nürnberg den Schauspieler am Mittwoch verurteilt. Der 56-Jährige war am 17. April ohne gültigen Führerschein auf der Autobahn 9 in Franken in eine Kontrolle geraten. Die deutschen Behörden erkennen seine spanische Fahrerlaubnis nicht an. Semmelrogge muss seit Jahren immer wieder wegen Verkehrsdelikten vor Gericht erscheinen und saß 2004 schon einmal deswegen im Gefängnis.

Demonstrativ cool hatte Semmelrogge in Jeans, schwarzem Jackett über dem T-Shirt und mit einer Baseball-Kappe das Gerichtsgebäude betreten. „Ich freue mich, dass ich im Fernsehen bin“, ruft er den wartenden Journalisten zu. An der Sicherheitsschleuse muss der mit seiner Rolle im Kultfilm „Das Boot“ (1981) bekannt gewordene Mime seine Taschen leeren und auch den Gürtel ablegen. „Geil“, witzelt er. Auf dem Weg zum Gerichtssaal dann vergleicht er seinen Auftritt mit dem auf einer Theaterbühne. „Schön, dass ihr alle hier seid“, fügt Semmelrogge im Blitzlichtgewitter der Kameras hinzu.

Semmelrogge gesteht sein Vergehen umgehend ein

Nach der Verlesung der relativ kurzen Anklage räumt Johannes Martin Semmelrogge umgehend sein Vergehen ein. „Ja, es ist alles richtig, ich bin gefahren.“ Er habe von Düsseldorf aus nach Salzburg zu seiner Freundin fahren wollen und sei dann kontrolliert worden. Er habe aber angenommen, dass der Führerschein nach Ablauf einer Sperre mittlerweile auch in Deutschland wieder akzeptiert werde, fügt er hinzu und verweist auf widersprüchliche Gerichtsentscheidungen innerhalb der Europäischen Union.

Ein deutsches Gericht hatte ihm das Papier 2010 entzogen. Doch Semmelrogge hatte versäumt, nach Ablauf der Sperre den nötigen Antrag zur Wiedererteilung zu stellen und eine erneute Prüfung abzulegen.

Außerdem habe er seit zehn Jahren ständig Probleme mit seiner Fahrerlaubnis, berichtet Semmelrogge. „Es ist ja schon Volkssport geworden, mich anzuzeigen.“ Sein Anwalt Werner Säftel kritisiert, die europaweiten Regelungen zu Führerscheinen seien eine Schande für die Justiz. Diese müsse man als Normalbürger nicht verstehen, wenn es noch nicht einmal die Juristen könnten.

Semmelrogge wurde erst im Oktober zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg wiederum betont, dass Semmelrogge schon im Oktober in einem anderen Fall – ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – zu vier Monaten Haft verurteilt worden sei. Das Amtsgericht Neuwied hatte damals die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die vier Monate wurden nun in dem neuen Urteil berücksichtigt. Richterin Dörthe Ebert folgt dabei der Anklage, die eine Bewährung „wegen ungünstiger Sozialprognose“ abgelehnt hatte. Semmelrogge hatte immer wieder wegen Verkehrsdelikten Ärger mit der Justiz. Noch im Gerichtssaal muss er seinen spanischen Führerschein abgeben.

Auch beruflich hat es sich in jüngerer Zeit für den 56-Jährigen nicht gerade gut entwickelt. Ein Engagement in den USA habe er absagen müssen, räumt Semmelrogge ein. Er habe hohe Schulden und lebe derzeit von einem Brutto-Gehalt von 1000 Euro. Bis vor kurzem sei er noch nicht einmal krankenversichert gewesen. Jetzt wolle er die Zeit im Gefängnis nutzen. „Ich habe sechs Jahre lang durchgearbeitet, ich muss mal eine Auszeit nehmen und zur Ruhe kommen“, sagt er und fügt hinzu: „Im Fernsehen finde ich ja ohnehin nicht mehr statt.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung noch Rechtsmittel einlegen kann. Ob er dies tut, ließ Anwalt Säftel am Mittwoch zunächst offen. Allerdings zeigte er sich skeptisch über die Erfolgsaussichten. „Es kann nicht besser werden. Wir sind vom Urteil nicht überrascht.“

( dapd/alu )

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