Für die einen ist der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ein Vorbild – andere möchten ihn am liebsten gar nicht mehr zu Gesicht bekommen. Fest steht: Die Meinungen zu seiner Person gehen weit auseinander und können in Deutschland grundsätzlich frei geäußert werden. Aber es gibt Grenzen bei der Meinungsfreiheit – in einem aktuellen Fall könnte es jetzt sogar ein juristisches Nachspiel haben. Konkret geht es um die Sendung "Kontrovers" im "Deutschlandfunk" (DLF) vom 21. August. Das Thema der Sendung war "Wie kann Russlands Angriffskrieg beendet werden?".
Schockaussage zu Selenskyi im Deutschlandfunk: Hörer spricht von "Enthauptung"
Gleich zu Beginn der DLF-Sendung meldete sich ein Hörer mit dem Namen "Herr Fischer" zu Wort – seine Antwort auf die oben genannte Frage: "Indem man Selenskyj und seine Verbrecherbande – seine Völkermörderbande – festnimmt, ihn lebendig vierteilt und enthauptet." Manche Hörerbeiträge sind live – andere werden vor der Sendung aufgezeichnet. Auf eine Anfrage der "Bild" bestätigt der Sender, dass die Aussage von Herrn Fischer aufgezeichnet wurde – bedeutet: Der Beitrag wurde zuvor von einer Redaktion geprüft oder hätte geprüft werden müssen.
Erst nach massiver Kritik auf der Social Media Seite "X" (ehemals Twitter) wurde der Beitrag des Hörers aus der online abrufbaren Sendung entfernt. Der Deutschlandfunk bezeichnet die Ausstrahlung des Beitrags als einen "eindeutigen Fehler eines erfahrenen Redaktionsteams". Jetzt sollen interne Gespräche geführt und das Geschehene ausgearbeitet werden. Unabhängig davon könnte es juristische Konsequenzen für den Anrufer und unter Umständen für den öffentlich-rechtlichen Sender geben. Der Jurist Patrick Heinemann hat gegenüber "Bild" erklärt, gegen Anrufer und Redaktion Anzeige erstattet zu haben.
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Nach Schockaussage im Deutschlandfunk: Juristische Konsequenzen drohen
Neben den Straftatbeständen "Gewaltdarstellung" und "Volksverhetzung" könnte der Sender demnach laut Heinemann wegen "Beihilfe zur öffentlichen Aufforderung zu Straftaten" in Konflikt mit dem Gesetz kommen. Auch eine Staatsanwaltschaft könnte einschreiten und den Verdacht auf eine Straftat prüfen. Dazu ist bislang allerdings noch nichts bekannt. (jsn)


