"Schipperhus"

Ostsee-Lokal lässt Hunde rein: Kinder müssen draußen bleiben

| Lesedauer: 4 Minuten
Kinderzuschlag besser als Hartz-IV?

Kinderzuschlag besser als Hartz-IV?

Der Kinderzuschlag soll ab Juli 2022 noch einmal erhöht werden. Lohnt sich der Kindersofortzuschlag mehr als Hartz-IV-Zuschüsse?

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Im Dierhagener "Schipperhus" in Mecklenburg-Vorpommern haben Kinder Hausverbot. Der Entscheidung gingen "unschöne Ereignisse" voraus.

Berlin. 
  • Den Urlaub an der Ostsee in Ruhe genießen: Ein Restaurant an der Ostsee hat eine drastische Entscheidung getroffen
  • Kinder werden erst ab einem bestimmten Alter ins Lokal gelassen, Hunde wird dagegen der Eintritt gewährt
  • Die Entscheidung sorgt für Ärger – aber auch für Lob

Seit April 2018 führt Ricarda Biebl das Restaurant "Schipperhus" in Dierhagen (Mecklenburg-Vorpommern) an der Ostsee. Gäste können dort Schnitzel, Bratkartoffeln und frische Fischgerichte bestellen. Allerdings nur, wenn sie älter als zwölf Jahre sind. Denn Kinder haben im "Schipperhus" seit kurzem keinen Zutritt mehr. Lesen Sie hier: Hier können Sie an der Ostsee Urlaub mit Kindern machen.

"Familien mit Kindern unter zwölf Jahren werden bei uns nicht mehr bewirtet", steht auf der Webseite des "Schipperhus" in kleinen Buchstaben am unteren Rand. Nur wenige Absätze weiter oben versprechen die Inhaberin und ihr Mann, sie wollen "alles tun", damit sich Besucherinnen und Besucher im Restaurant wohlfühlen.

Dazu gehört offenbar auch, einen Teil von ihnen auszuschließen. Dem vorausgegangen seien "viele unschöne Ereignisse", heißt es auf einem gedruckten Aushang vor dem Restaurant.

Ostsee: Restaurant macht Ansage - Hunde bleiben im "Schipperhus" erlaubt

Gegenüber der "Bild"-Zeitung, die zuerst von der Entscheidung berichtet hatte, erklärt Biebl das so: Immer wieder hätten sich Stammgäste beschwert, weil Eltern ihre Kinder nicht richtig beaufsichtigten. Bei Hinweisen auf das Benehmen der Kinder hätten die Eltern wiederum die Restaurantinhabenden beschimpft.

Ein dreijähriges Kind ist Biebl – selbst vierfache Mutter – dabei offenbar besonders in Erinnerung geblieben: "Nachdem es mit Buntstiften unsere Wände voll gemalt hatte, lief es barfuß mit sandigen Beinen den Tisch rauf und runter und schmiss Nudeln mit Tomatensoße gegen die Wand", erklärt sie dem Blatt.

Der drastische Schritt richte sich dabei weniger gegen die Kinder als gegen die Eltern, die die Kleinen nicht ausreichend im Blick hätten. Hunde scheinen dagegen umgänglicher zu sein – diese sind im "Schipperhus" weiterhin erlaubt.

Ostsee: Hausverbot für Kinder finden viele offenbar gut

Wie zu erwarten reagieren sowohl Kunden und Kundinnen als auch unbeteiligte Menschen im Internet nicht besonders erfreut über das Kinder-Hausverbot im Ostseelokal. Besonders auf der Facebook-Seite des Lokals beschweren sich Bewertende über die "Pauschalisierung" oder die vermeintlich "kinderhassende Gastwirtin", bezeichnen die Entscheidung als diskriminierend.

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Der Tenor scheint klar: Nur weil einige Familien mit Kindern laut und unangenehm seien, könne man kein grundsätzliches Hausverbot erteilen. Der Ausschluss treffe zudem die Falschen: "Die Kinder von heute sind die Gäste von morgen", schreibt ein Verfasser einer Negativ-Bewertung.

Dennoch erhält Ricarda Biebl für ihren Entschluss auch viel Unterstützung: Selbst Kommentierende, die nach eigener Aussage selbst Kinder haben, begrüßen demnach eine ruhige Atmosphäre beim Essen. Die Entscheidung gehöre zum Hausrecht der Gastronomin, heißt es.

Ostsee-Urlaub: Hausverbot für Kinder - Ist das Diskriminierung?

Tatsächlich gibt es zahlreiche Restaurants und Hotels, in denen Kinder nicht erlaubt sind. Auch das Ostseelokal "Omas Küche" in Binz hatte 2018 mit einem Hausverbot für Unter-14-Jährige ab 17 Uhr für wechselhafte Reaktionen gesorgt.

Rechtlich gibt es für solche Fälle keine eindeutige Handhabung: Dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zufolge darf zwar niemand wegen seines Alters vom Besuch einer Lokalität ausgeschlossen sein. Bei einem sachlichen und nachvollziehbaren Argument dürfen Inhabende allerdings vom Hausrecht Gebrauch machen.

Anders sei das allerdings, wenn die Gastronomen und Gastronominnen mit ihrem Angebot eine Nische besetzen wollen, erklärte Sandra Warden, Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) in der "Augsburger Allgemeinen".

In eine solche Nische hat sich nun auch Ricarda Biebl mit dem "Schipperhus" manövriert. Die Nachfrage scheint da zu sein: Seit der Berichterstattung um das Hausverbot für Kinder kamen zahlreiche neue Bewertungen auf die Facebook-Seite des Lokals. Die letzte vor der Entscheidung stammte aus dem Juli 2021. (reba)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.