Testverordnung

Corona-Warn-App: Kein PCR-Test mehr nach roter Warnung

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Corona-Warn-App: Richtiges Verhalten bei einer roten Warnung

Corona-Warn-App: Richtiges Verhalten bei einer roten Warnung

Wer laut der Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko für eine Coronainfektion hat, der bekommt in der App eine rote Warnung. Das ist bei dieser Warnung zu beachten:

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Wer eine rote Warnung in der Corona-Warn-App erhält, hatte bisher Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Das ändert sich jetzt.

Berlin. Die Omikron-Welle beschert Deutschland derzeit täglich Hunderttausende neue Corona-Fälle. Um die Labore zu entlasten und insbesondere Kliniken sowie Alten- und Pflegeheime möglichst infektionsfrei zu halten, will das Bundesgesundheitsministerium mit verschiedenen Regeln dafür sorgen, dass PCR-Tests gezielter eingesetzt werden. Davon sollen künftig auch Bürgerinnen und Bürger betroffen sein, die Kontakte mit erhöhtem Risiko hatten.

Denn laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll die neue Testverordnung auch hierfür eine Neuregelung enthalten: Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App soll künftig nicht mehr ausreichen, um einen kostenfreien PCR-Test zu bekommen.

„Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein“, begründete der SPD-Politiker und Epidemiologe die Entscheidung gegenüber den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Corona: Rote Warnung per App begründet keinen Anspruch auf gratis PCR-Test

Für Menschen, die also laut der Corona-Warn-App eine signifikante Begegnung mit einem später positiv Getesteten hatten, gibt es keinen direkten Anspruch auf einen staatlich finanzierten PCR-Test. Vielmehr gilt auch hier künftig: Erst ein positiver Schnelltest begründet den Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf einen kostenlosen PCR-Test.

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Strenge Regeln für PCR-Tests: Labore sollen durch Neuregelung weiter entlastet werden

Um die Labore zu entlasten, muss der Verdacht in jedem Fall mit einem überwachten Antigen-Schnelltest abgeklärt werden. Überwacht meint in diesem Fall, dass eine dritte Person, beispielsweise in einem Corona-Testzentrum den Abstrich und die Auswertung durchführt. Tatsächlich gelten ähnliche Regelungen bereits in einigen Bundesländern.

Nur bei einem positiven Ergebnis kann dann ein PCR-Test zur Bestätigung in Anspruch genommen werden. Zudem reicht für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, künftig generell ein überwachter Antigen-Schnelltest aus.

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.

(bml)