Die Omikron-Welle beschert Deutschland derzeit täglich Hunderttausende neue Corona-Fälle. Um die Labore zu entlasten und insbesondere Kliniken sowie Alten- und Pflegeheime möglichst infektionsfrei zu halten, will das Bundesgesundheitsministerium mit verschiedenen Regeln dafür sorgen, dass PCR-Tests gezielter eingesetzt werden. Davon sollen künftig auch Bürgerinnen und Bürger betroffen sein, die Kontakte mit erhöhtem Risiko hatten.

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Denn laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll die neue Testverordnung auch hierfür eine Neuregelung enthalten: Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App soll künftig nicht mehr ausreichen, um einen kostenfreien PCR-Test zu bekommen.

In einer Pressekonferenz des Robert Koch-Instituts beantwortet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Fragen zum Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie. Sein Ministerium plant eine neue Testverordnung.
In einer Pressekonferenz des Robert Koch-Instituts beantwortet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Fragen zum Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie. Sein Ministerium plant eine neue Testverordnung.© dpa | Wolfgang Kumm/dpa

„Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein“, begründete der SPD-Politiker und Epidemiologe die Entscheidung gegenüber den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Corona: Rote Warnung per App begründet keinen Anspruch auf gratis PCR-Test

Für Menschen, die also laut der Corona-Warn-App eine signifikante Begegnung mit einem später positiv Getesteten hatten, gibt es keinen direkten Anspruch auf einen staatlich finanzierten PCR-Test. Vielmehr gilt auch hier künftig: Erst ein positiver Schnelltest begründet den Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf einen kostenlosen PCR-Test.

Patientenproben werden im Labor Nordlab analysiert.
Patientenproben werden im Labor Nordlab analysiert.© dpa | Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

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Strenge Regeln für PCR-Tests: Labore sollen durch Neuregelung weiter entlastet werden

Um die Labore zu entlasten, muss der Verdacht in jedem Fall mit einem überwachten Antigen-Schnelltest abgeklärt werden. Überwacht meint in diesem Fall, dass eine dritte Person, beispielsweise in einem Corona-Testzentrum den Abstrich und die Auswertung durchführt. Tatsächlich gelten ähnliche Regelungen bereits in einigen Bundesländern.

Nur bei einem positiven Ergebnis kann dann ein PCR-Test zur Bestätigung in Anspruch genommen werden. Zudem reicht für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, künftig generell ein überwachter Antigen-Schnelltest aus.

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.

(bml)