Pandemie

Corona: Drosten bezweifelt Aussagekraft von Schnelltests

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Corona-Beschlüsse: So wollen Bund und Länder die Pandemie eindämmen

Corona-Beschlüsse: So wollen Bund und Länder die Pandemie eindämmen

Die epidemische Lage von nationaler Tragweite läuft aus - das von Bundestag und Bundesrat beschlossene neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht Maßnahmen in der Corona-Pandemie auch nach dem 25. November. Bund und Länder einigten sich außerdem auf weitere Maßnahmen.

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In der Corona-Pandemie sind Schnelltests noch Teil des Infektionsschutzgesetzes. Virologe Christian Drosten zweifelte nun ihre Aussagekraft an.

Berlin. Der Virologe Christian Drosten hat Zweifel an der 3G-Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie geäußert. "Vor Symptombeginn sind Schnelltests einfach nicht empfindlich genug", schrieb der Charité-Direktor am Samstag auf Twitter. "Daher meine Zweifel an 3G", also der Regelung, nach der Geimpfte, Genesene und per Schnelltest negativ getestete Menschen beispielsweise bei Veranstaltungen zugelassen werden.

"Bei Geimpften scheint die Empfindlichkeit noch schlechter", so Drosten weiter. Das bestätigte er auch der "Bild"-Zeitung: "Es sieht nach meiner vorläufigen Einschätzung so aus, als ob Infektionen bei Geimpften gerade in den ersten Tagen der Infektion nicht so gut durch den Antigen-Schnelltest nachzuweisen sind. Leider ist die Studienlage dazu aber noch nicht ausreichend."

2G-Regel: Realexperiment demonstriert Ansteckungsgefahr

Anlass für die Aussage war ein Realexperiment eines anderen Twitter-Nutzers. Der beschrieb, dass sich bei einer Feier mit 20 Menschen, bei der die 2G-plus-Regel galt, zehn Menschen mit dem Coronavirus infiziert hätten. Es gebe kein Muster bei den Impfstoffen, auch sei unklar, wer wen angesteckt habe, so der Nutzer. Die Impfungen der Gäste hätten bei allen etwa sechs Monate zurückgelegen.

Experten gehen davon aus, dass die Wirksamkeit der Corona-Impfung im Schnitt nach sechs Monaten abnimmt. Deshalb empfehlen das Robert-Koch-Institut und die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Auffrischungsimpfung für alle Menschen ab 18 Jahren, deren letzte Impfung etwa ein halbes Jahr zurückliegt.

Bundesrat beschloss 3G am Arbeitsplatz - Drosten dagegen

Der Bundesrat hatte am Freitag dem neuen Infektionsschutzgesetz von Grünen, SPD und FDP zugestimmt. Demnach gilt nun 3G am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Zügen. Bei bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen darf die strengere 2G-plus-Regel verordnet werden, je nach Lage in den Kliniken.

Christian Drosten plädiert dafür, sich nicht auf die Schnelltests zu verlassen: "Darum Impflücken schließen, boostern und bis dahin Kontakte reduzieren." Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verkündete am Donnerstag einen "harten und klaren Wellenbrecher"-Lockdown für sein Bundesland. (flh/dpa)