Berlin. In allen Bundesländern gilt sie: die Maskenpflicht. Eine Frage, die sich dabei vor allem viele Eltern stellen: Gilt sie auch bei Kindern?
Das ist gar nicht so leicht zu beantworten, denn Maskenpflicht ist ohnehin nicht gleich Maskenpflicht. Wo in der Öffentlichkeit Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden müssen, wie hoch Bußgelder ausfallen und ob Verstöße überhaupt geahndet werden, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Auch die Regelungen für Kinder unterscheiden sich zum Teil stark.
Maskenpflicht für Kinder: Meist erst ab dem 6. oder 7. Lebensjahr
In Bayern gilt die Maskenpflicht „für Personen ab dem siebten Lebensjahr“, also sobald ein Kind seinen sechsten Geburtstag gefeiert hat. Dasselbe gilt in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Berlin und Schleswig-Holstein, wo Kinder „bis zum vollendeten 6. Lebensjahr“ von der Maskenpflicht ausgenommen sind. Auch in Hamburg, Bremen und Thüringen gilt sie erst ab dem siebten Lebensjahr.
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In Hessen, Thüringen, Baden-Württemberg und dem Saarland sind Kinder bis sechs Jahre von der Maskenpflicht ausgenommen, in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bis zur Einschulung. Diese Maskenpflicht-Regeln gelten jetzt in Deutschland.
Maskenpflicht für Kinder: Strengste Regeln gelten in Sachsen-Anhalt
Auch Sachsen hat Regeln formuliert, allerdings ohne spezifische Altersgrenze. Auf dem Online-Auftritt der sächsischen Staatsregierung heißt es etwas schwammig: „Kinder müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind.“ Wann ein Kind in der Lage sei, entschieden die Eltern. Lesen Sie auch: So gut schützen Atemmasken und Mundschutz vor dem Coronavirus

In Sachsen-Anhalt gilt die Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV sogar für Kinder ab zwei Jahren. Davon hält der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) allerdings nichts: „Eine Maskenpflicht ist aus entwicklungspsychologischer Sicht erst vom Grundschulalter an sinnvoll“, so Thomas Fischbach zu unserer Redaktion. Lesen Sie auch:
Grundschüler seien meistens schon in der Lage, mit Masken vernünftig umzugehen, so Fischbach. Jüngere Kinder würden einen Mund-Nase-Schutz dagegen in den allermeisten Fällen eher als Spielzeug betrachten, daran herumhantieren und damit die Infektionsgefahr eher noch verstärken. „Es ist deswegen unklug, sollten einige Bundesländer das Maskentragen in öffentlichen Bereichen sogar für Kleinkinder vorschreiben.“
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