Berlin. Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt. Was das für Verbraucher bedeutet und wie Sie nun Ihr Geld erstattet bekommen.

Tausende Konzert- und Festivalgänger blicken einem eher langweiligen Sommer entgegen. Denn Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich in der Coronavirus-Pandemie darauf geeinigt, Großveranstaltungen bis 31. August grundsätzlich zu verbieten. In einigen Bundesländern wurden Großveranstaltungen über den August hinaus verboten.