Die Hitzewelle, die gerade durch Deutschland schwappt, geht auch an Verkehrsteilnehmern nicht spurlos vorbei. Gerade für Zweiradfahrer ist es bei bis zu 40 Grad schwer, im Straßenverkehr einen kühlen Kopf zu bewahren.

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Glück für Rollerfahrer: Sie unterliegen deutlich softeren Regeln, wenn es um Schutzkleidung geht. Während Motorradfahrer eine ganze Reihe von Auflagen haben, reicht es auf dem Roller schon, einen Helm aufzusetzen. Weitergehende feste Regeln gibt es nicht.
Rollerfahrer fährt wegen Hitze nackt – keine statt Schutzkleidung
Ein Mann in Brandenburg ging zugunsten der Abkühlung auf seiner Rollerfahrt im Märkisch Oderland allerdings ein bisschen zu weit. Nun ist die die ehemalige DDR ja bekannt für ihren entspannten Umgang mit nackten Körpern – Stichwort FKK. Dass er allerdings nur mit Helm und Sandalen bekleidet unterwegs war, war dann vielleicht doch ein bisschen viel „freie Fahrt“.
„Beweisfotos“ der Nacktfahrt sorgen nun im Internet für Heiterkeit, weil der FKK-Fahrer auf seinem Weg auf eine Polizeistreife getroffen war. Die Beamten stoppten den Mann und hielten die Szene im Bild fest. Auf Facebook äußerten die Polizisten zwar Verständnis für die Erklärung des Mannes – „Et is halt warm, wa?“ –, dennoch ließen sie ihn erst weiterfahren, nachdem er sich eine Hose angezogen hatte.
Polizei nimmt nackten Rollerfahrer mit Humor
Schließlich, so die Erklärung der Polizei auf Facebook, hatte der blanke Biker zwar keine Vorschriften verletzt, hätte aber wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden können, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer durch seinen Dresscode dadurch gestört gefühlt hätten.
Mehrere Hundert Internetnutzer äußerten sich bei Twitter und Facebook belustigt – darunter auch Polizisten aus anderen Bundesländern. Beamte aus Berlin merkten an: „Da zeigt sich: Die meisten Sonnencremes haben einen zu geringen #Sichtschutzfaktor ;)“. Und aus dem Rhein-Sieg-Kreis hieß es: „Deswegen ist der Streifendienst so „reizvoll“...“.
Rechtlich ist ein Rollerfahrer übrigens nur zum Tragen eines Helmes verpflichtet, spezielle Schutzkleidung ist nicht nötig. Darüber entschied sogar mal das Landgericht Heidelberg. Nicht nur, weil Roller langsamer fahren. Sondern auch, so die Begründung, weil jene, die sie tragen Gefahr laufen, spöttische Bemerkungen zu ernten Jedoch sollte zumindest die Scham bedeckt sein. Sonst kann das wiederum für Hohn sorgen – oder Staunen.
Zuletzt hatte
In der Tiefkühlabteilung eines Supermarkts hatte sich der 32-Jährige am vergangenen Samstag erst komplett ausgezogen, um später zu flüchten, aber nicht ohne sich noch eine Bierdose und eine Banane zu schnappen.
Dass man sich nicht direkt in der Öffentlichkeit entblößen muss, um es sich erträglich zu machen, lesen Sie hier – in den
(ba)




