Ermittlungen

18-Jähriger flieht vor Polizei und tötet Frau – Haftbefehl

Eine Düsseldorferin (39) kam in diesem Mazda ums Leben. Ein 18-Jähriger war auf das Auto aufgefahren, als er vor der Polizei flüchtete.

Eine Düsseldorferin (39) kam in diesem Mazda ums Leben. Ein 18-Jähriger war auf das Auto aufgefahren, als er vor der Polizei flüchtete.

Foto: Jürgen Mahnke / dpa

Ein 18-Jähriger ohne Führerschein hat in Hessen eine Frau aus Düsseldorf tot gefahren. Der Mann war auf der Flucht vor der Polizei.

Heppenheim.  Weil er vor einer Polizeikontrolle fliehen wollte, hat ein 18-Jähriger bei Heppenheim in Südhessen am Sonntag eine Frau getötet und ihren zehnjährigen Sohn verletzt. Das Amtsgericht hat nun Haftbefehl erlassen – wegen gemeingefährlichen Mordes.

Eine Zivilstreife hatte den jungen Mann zuvor wegen eines abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen kontrollieren wollen. Als sie ihn auf der A5 in Höhe Bensheim (Hessen) anhalten wollten, missachtete er laut Polizei die Anhaltesignale und fuhr weiter.

18-Jähriger prallte bei Flucht auf parkendes Auto

Der 18-Jährige bog auf der Flucht auf einen Parkplatz ab – und prallte dort auf einen anderen Pkw, in dem eine Mutter mit ihrem Sohn saß. Ihr Auto schob sich durch den Aufprall auf ein weiteres, unbesetztes Fahrzeug.

Der Parkplatz Fuchsbuckel liegt direkt an der Autobahn 5 bei Bensheim:

Die 39-Jährige aus Düsseldorf, die auf der Rückbank des ersten Fahrzeugs saß, wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie wenig später im Krankenhaus starb. Ihr Sohn (10), der neben ihr saß, wurde nur leicht verletzt. Zunächst hatte es geheißen, der Junge sei schwer verletzt worden.

Vater und Sohn mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen

Der Vater des Jungen und Ehemann der Frau kam kurz nach dem Unfall von der Toilette und erlitt – wie sein Sohn – einen Schock. Beide konnten mittlerweile das Krankenhaus wieder verlassen.

Der 18-Jährige Unfallverursacher wurde bei dem Aufprall ebenfalls schwer verletzt. Nach seiner Behandlung im Krankenhaus soll er direkt in ein Gefängnis gebracht werden.

Er hatte keinen Führerschein. Ob er unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand, soll eine Blutprobe klären. (sdo/ba/dpa)