Ex-DSDS-Kandidat Diego wegen versuchten Mordes vor Gericht
Prozessbeginn
Versuchter Mord? Ex-DSDS-Kandidat muss sich verantworten
Das Landgericht Düsseldorf: Dort muss sich ein 21-Jähriger verantworten, der beinah seinen Vater getötet haben soll.
Foto: Marcel Kusch / dpa
Bei „Deutschland sucht den Superstar“ kam „Diego“ bis ins Halbfinale. Dann ging der psychisch kranke junge Mann auf seinen Vater los.
In Düsseldorf steht ein 21 Jahre alter Rapper vor Gericht, den Millionen von Zuschauern aus der RTL-Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) kennen. „Diego“ muss sich seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Er soll mit massiver Gewalt auf seinen Vater losgegangen sein.
Fraglich ist aber, ob der junge Mann zur Tatzeit schuldunfähig war. Er leidet an einer schweren psychischen Erkrankung. Darum schloss das Gericht unmittelbar nach Prozessbeginn die Öffentlichkeit von dem Verfahren aus – gegen den ausdrücklichen Widerspruch des Beschuldigten. Er habe kein Problem damit, dass Zuschauer und Medienvertreter im Saal seien: „Die sollen darüber schreiben.“
Er sprang der Jury auf den Tisch
„Diego“ soll im April in Düsseldorf seinen Vater angegriffen und beinahe umgebracht haben. Zunächst habe er ihn mit einer abgebrochenen Flasche im Gesicht verletzt und dann mit einem Messer auf ihn eingestochen, sagte der Staatsanwalt. Zu der Zeit war der junge Mann bereits seit längerer Zeit in Behandlung.
Als Rapper hatte „Diego“ bei DSDS für Wirbel gesorgt, war auf den Tisch der Jury gesprungen und hatte sich mit in seinem Song („I'm a casting bitch“) über das Showformat lustig gemacht. Er schaffte es in die Zwischenrunde, aber nicht ins Finale.
Hatte „Diego“ seine Medikamente abgesetzt?
Das Landgericht hat für den Fall sechs Verhandlungstage angesetzt. Der lebensgefährlich verletzte Vater wird im Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten. Was die Attacke ausgelöst habe, sei unklar, sagte der.
Möglicherweise habe der Sohn seines Mandanten zuvor seine Medikamente abgesetzt. Die Justiz prüft in dem sogenannten Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des Ghanaers in einer geschlossenen Psychiatrie. (dpa/küp)