Kollegah und Farid Bang wegen Volksverhetzung angezeigt
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Von Aaron Clamann
Das sagen die Stars zum Rapper-Eklat
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Berlin. Nach der Kritik an Farid Bang und Kollegah folgen nun auch ernste Konsequenzen. Die Plattenfirma BMG hat die Zusammenarbeit beendet.
Gegen die Rapper Farid Bang und Kollegah ist bei der Polizei Gütersloh Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt worden. Auch gegen den Vorstandschef der Plattenfirma BMG, Hartwig Masuch, ist eine Anzeige eingegangen. Zuerst hatte das „Westfalen-Blatt“ aus Bielefeld berichtet. Die Bertelsmann-Gruppe als Muttergesellschaft von BMG hat ihren Sitz in Gütersloh.
Gegenüber unserer Redaktion bestätigte BMG die Anzeige. „BMG hält alle geäußerten Vorwürfe gegen Hartwig Masuch für unbegründet“, hieß es in einer Stellungnahme.
Die Anzeige folgt auf den Skandal um die Echo-Preisverleihung an die beiden Rapper aus Düsseldorf. Vor allem um einen geschmacklosen Holocaust-Vergleich von Farid Bang hatte es eine breite Diskussion gegeben. Farid Bang und Kollegah waren live aufgetreten.
BMG beendet Zusammenarbeit mit Kollegah und Farid Bang
Als Reaktion auf die Echo-Preisverleihung hatten berühmte Künstler wie Marius Müller-Westernhagen oder der Dirigent Daniel Barenboim ihre Echo-Preise zurückgegeben. Die Plattenfirma BMG hat die Zusammenarbeit mit den beiden Rappern beendet und hat sich in einer Stellungnahme deutlich von Antisemitismus distanziert. Bertelsmann fördere zwar die künstlerische Freiheit, zeige „gleichzeitig Respekt vor Traditionen und kulturellen Werten“.
Ob die Strafanzeige Aussicht auf Erfolg hat, ist unsicher. Der oft kritisierte Song „0815“, der auf der Sonderedition des Albums „Jung, brutal, gutaussehend 3“ der beiden Rapper enthalten ist, enthält die Zeile: „Mein Körper definierter als Auschwitz-Insassen“. Weder das Lied noch das Album wurden jedoch indiziert. Auch der Ethikbeirat des Echos fand in den aktuellen Texten der Rapper wohl keine rechtswidrigen Inhalte.
Für den Straftatbestand der Volksverhetzung müssten die Texte den öffentlichen Frieden stören. Die Hürde zur Erfüllung dieses Bestandes ist jedoch sehr hoch. Das „Westfalen-Blatt“ zitiert zu dem aktuellen Fall den Staatsrechtler Christoph Gusy: „eine Gefährdung des öffentlichen Friedens sehe ich nicht“.