Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß. „Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens erfolgte aufgrund einer Selbstanzeige im Januar 2013“, sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich dem Magazin „Focus“. Gegenstand des Verfahrens sei die Prüfung auf Wirksamkeit und Vollständigkeit der Selbstanzeige.
„Ich habe im Januar 2013 über meinen Steuerberater beim Finanzamt eine Selbstanzeige eingereicht“, sagte Hoeneß. Diese hänge „mit einem Konto von mir in der Schweiz“ zusammen. Beide Seiten machten keine Angaben über die Höhe der fraglichen Summe.
Laut Recherchen des Nachrichtenmagazins ist Hoeneß' Anwesen im Tegernseer Tal durchsucht worden – dies wird von Hoeneß und der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.
Hoeneß hoffte auf Deutsch-Schweizer Steuerabkommen
Mit einer Selbstanzeige kann ein Steuerhinterzieher für sich das Strafmaß und die Nachzahlungen deutlich reduzieren. Wenn er aber zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits Kenntnis vom Beginn von Ermittlungen hat oder haben müsste, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich bzw. nicht mehr strafmildernd.
Hoeneß erklärte, er habe die „Angelegenheit“ ursprünglich über das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen regeln wollen, das „dann bekanntlich Mitte Dezember 2012 nicht zustande gekommen“ sei. Über das Steuerabkommen hätten Personen, die in der Schweiz nicht versteuerte Gelder haben, dies mit einer anonymen pauschalen Einmalzahlung legalisieren können.
Der Bundesrat hatte das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz im Februar endgültig beerdigt. Die Länderkammer lehnte den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab, nachdem bereits der letzte Einigungsversuch im gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag gescheitert war. Während die Schweiz das Abkommen ratifiziert hatte, stellte sich in Deutschland der Bundesrat quer, wo Union und FDP keine Ländermehrheit hinter sich haben.