Trotz Überwachung mit elektronischer Fußfessel soll ein verurteilter Sexualstraftäter ein Kind missbraucht haben. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht in München verweigerte der 41-Jährige am Mittwoch zunächst die Aussage. Sein Verteidiger begründete dies mit Misstrauen gegenüber dem zuständigen psychiatrischen Gutachter. Der hatte im Jahr 2006 die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann befürwortet. Die Verteidigung forderte darum zumindest einen weiteren Sachverständigen. Dann werde sich der Angeklagte auch zu den Vorwürfen äußern.

Die Kammer unterbrach die Sitzung daraufhin für einige Stunden und wollte voraussichtlich am frühen Mittwochnachmittag eine Entscheidung über den Antrag mitteilen. Als erster Zeuge ist der Vater des mutmaßlichen Opfers geladen, der in dem Verfahren als gesetzlicher Vertreter seiner Tochter als Nebenkläger auftritt.

Täter möchte unerkannt bleiben

Der heute 41 Jahre alte Angeklagte, der vergeblich durchzusetzen versuchte, vor dem Prozess nicht fotografiert werden zu dürfen, war aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden und trug anschließend eine elektronischen Fußfessel, um weitere Straftaten zu verhindern. Dennoch soll er sich im April 2012 an einem damals sieben Jahre alten Mädchen vergangen haben.

Bereits 1999 war der Mann wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Opfer war seine Stieftochter. Nachdem er die Gefängnisstrafe verbüßt hatte, kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Er wurde aber 2011 nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen.

Elektronische Fußfessel sinnvoll?

Der Fall hat eine heftige Diskussion über Sinn und Nutzen der elektronischen Fußfessel ausgelöst. Bei dieser handelt es sich um keine Fessel im eigentlichen Sinn, sondern einen Sender mit Alarmfunktion. Er übermittelt den Aufenthaltsort des Trägers ständig an eine zentrale Überwachungsstelle im hessischen Bad Vilbel. Der Sender funktioniert mit dem GPS-System, das etwa von Navigationsgeräten bekannt ist.

Die Strafrechts-Psychologin Gunda Wößner sprach im ZDF-Interview auf „heute.de“ von einem suggerierten Sicherheitsgefühl. „Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die GPS-Datenübermittlung in Echtzeit sehr fehleranfällig ist“, sagte die Wissenschaftlerin vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Vor allem bei Sexualstraftätern sei die Überwachung problematisch.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) bezeichnete die Fessel als Notlösung: „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Notbehelf für die Fälle, in denen uns die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zwingt, auch gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter nach Verbüßung ihrer Strafe zu entlassen.“

lby/dpa/jcw