Wettermoderator

Jörg Kachelmann muss vors Berliner Landgericht

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Michael Mielke

Foto: dpa

Vor dem Landgericht Berlin wird über eine Mail von Wettermoderator Jörg Kachelmann gestritten.

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann soll die Mail im Oktobern 2011 sehr schnell beantwortet haben. „Man muss schon sagen: postwendend“, sagte der Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts kritisch. Und da stand dann eben auch dieser Satz drin, mit diesen beiden Worten: „Neonazis oder Verrückte“.

Kachelmanns Mail war die Antwort auf eine andere Mail. Die von einem Mitglied der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“ versendet wurde, die „gegen die Verunreinigung des Himmels“ kämpft. „Chemische Substanzen“, wie es auf einem am Freitag vor dem Landgericht Berlin verteilten Flyer heißt, „die im Zuge der Wettermanipulation über unsere Köpfe ohne gesetzliche Grundlage versprüht werden“. Dadurch würden Leiden wie Herzrhythmusstörungen, Demenz und Unfruchtbarkeit verursacht. „Wir wollen wieder einen natürlichen Himmel haben und akzeptieren nicht, dass eine Gruppe von Menschen auf dieser Erde Gott spielen und das Wetter für ihre eigenen Machtzwecke manipulieren“, steht in dem Flyer.

Kachelmann nicht im Gerichtssaal

So ähnlich hatte es das Mitglied der Bürgerinitiative, Thomas G., in seiner Mail geschrieben. Sie ging an verschiedene Empfänger, zu denen neben der Bundeskanzlerin und dem Bundesverteidigungsminister eben auch Kachelmann gehörte. Der kannte die Bürgerinitiative schon, ebenso ihre Thesen. Man soll das keineswegs ernst nehmen, schrieb er sinngemäß in einer Antwort-Mail, die an die Empfänger ging, die schon die Mail von Thomas G. bekamen. Und dann schrieb er auch den schon erwähnten Satz.

Thomas G. zog vor Gericht und erwirkte am 27. Oktober eine einstweilige Verfügung, in der es Kachelmann untersagt wurde, diese Wertungen zu wiederholen. Kachelmann legte Widerspruch ein. So kam es zum Prozess.

Der Wettermoderator ließ sich dort durch einen Anwalt vertreten. Die Mitglieder der Bürgerinitiative kamen in großer Schar. Einige standen schon Stunden vor Prozessbeginn vor dem Gerichtsgebäude am Tegeler Weg und hielten Transparente mit Aufschriften wie „Herr Kachelmann, wir lassen uns von Ihnen nicht verleumden!“ und „Unser Wetter wird manipuliert!“

Entscheidung bleibt offen

Im überfüllten Gerichtssaal mussten einige von ihnen dann sogar stehen. Sie taten es geduldig. Und es gab lautes, vermutlich zustimmendes Gelächter, als Kachelmanns Anwalt beim Streitgespräch mit dem Anwalt der Bürgerinitiative schimpfte: „Sie nutzen die Prominenz meines Mandanten, um für Ihr Thema Aufmerksamkeit zu bekommen.“

Der Richter musste mehrfach um Ruhe bitten. Thema seien hier ohnehin nicht die Thesen der Bürgerinitiative, trug er vor. Es gehe einzig darum, ob Kachelmann mit seinen Wertungen gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen habe. Was der Wettermoderator energisch bestreitet. Seine Äußerungen seien eher pauschal und nicht direkt gegen Thomas G. gerichtet, heißt es in einem Schreiben seines Anwaltes.

Dieser Anwalt, stellte sich vor Gericht heraus, hatte aber leider nicht die schriftliche Vollmacht dabei, Kachelmann vertreten zu dürfen. Die Konsequenz aus diesem Versäumnis war ein sogenanntes Versäumnisurteil, in dem bestätigt wurde, dass Kachelmann seine Äußerungen nicht wiederholen darf. Derzeit. Eine endgültige Entscheidung sei noch offen, betonte der Richter.