Eine große Überraschung ist es nicht, nachdem das Mannheimer Landgericht offenbar eine besonders akribische Urteilsbegründung ausgearbeitet hatte. Aber ganz sicher hatte sich Jörg Kachelmann auch nicht sein können, dass die Sache so ausgeht: Die Staatsanwaltschaft und seine Ex-Freundin Claudia D. haben nach langem Prüfen und Zögern beschlossen, den Freispruch der Mannheimer Richter zu akzeptieren.
Die Revision wurde zurückgezogen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Der im März 2010 verhaftete Schweizer Wettermoderator ist endgültig ein unschuldiger Mann. Auf dem Kurznachrichtenkanal Twitter verwies er auf die Pressemitteilung mit dem lapidaren Hinweis: „interessant“.
Auf Facebook dankte er im Namen der „Familie Kachelmann“ für die Unterstützung in schweren Zeiten. Angeblich soll sich auch der Verlag gemeldet haben, bei dem Kachelmann demnächst ein Buch über seine Erfahrungen veröffentlichen will. Er solle „Vollgas“ geben, heißt es: „nix mit ruhigem Herbst“. Ob die Meldungen von Kachelmann selbst stammen, ist aber unklar.
"Im Zweifel für den Angeklagten"
Die Mitteilung der Ermittlungsbehörde, nicht an der Revision festzuhalten, liest sich ähnlich halbherzig wie das Urteil selbst, das Ende Mai gesprochen worden war . Die „sehr ausführlich begründete Entscheidung der 5. Strafkammer“, schreibt die Staatsanwaltschaft, weise keine Formfehler auf.
Außerdem komme das Gericht mit nachvollziehbaren Argumenten zum Ergebnis, dass es sich nicht mit der notwendigen Sicherheit von der Schuld Kachelmanns habe überzeugen können. „Folglich musste er aus der Sicher der Kammer nach dem Grundsatz ,im Zweifel für den Angeklagten’ freigesprochen werden.“
Ein Hinweis darauf, dass die Hauptbelastungszeugin offenkundig nicht glaubwürdig war, fehlt. Kachelmanns Ex-Freundin Claudia D. war schon vor Eröffnung des Prozesses mehrerer Lügen überführt worden war. Dennoch hatten die Staatsanwälte entschieden, Anklage zu erheben.
Die Frau aus Schwetzingen nahe Mannheim hatte Kachelmann im Februar 2010 wegen schwerer Vergewaltigung angezeigt, aber der Polizei gegenüber mehrfach falsche Angaben zum angeblichen Tathergang gemacht.
Dennoch wurde dem im März inhaftierten Kachelmann die Entlassung aus der Untersuchungshaft mit dem Hinweis verwehrt, die Nebenklägerin sei glaubwürdig und eine Verurteilung des Schweizer Bürgers in „hohem Maß“ wahrscheinlich. Erst nach vier Monaten, auf Intervention des Oberlandesgerichts, kam Kachelmann frei.
Das Urteil widerlegte die Einschätzung der Staatsanwälte zwar. Doch die Freispruchsbegründung von Richter Michael Seidlung hatte ähnlich bedauernd geklungen wie nun die Worte der Staatsanwaltschaft. Kachelmann könne sehr wohl ein Gewalttäter sein, seine Ex-Freundin allerdings womöglich auch eine Lügnerin.
Das Gericht wisse es trotz 40 Tagen Beweisaufnahme einfach nicht und sei daher gezwungen, den Beklagten aus Mangel an Beweisen freizusprechen. Der über die „deutsche Gaga-Justiz“ empörte Kachelmann bezeichnete die Worte später in einem Interview als „miesesten Freispruch aller Zeiten“.
Die Schlammschlacht nach dem Prozess
Ganz vorbei ist der Kampf zwischen Claudia D., der Radiomoderatorin, die Kachelmann wegen schwerer Vergewaltigung angezeigt hatte, und dem 53 Jahre alten Wettermann allerdings damit immer noch nicht.
Unmittelbar nach dem Urteil hatte die 38-Jährige der Illustrierten „Bunte“ ein Interview gegeben , in dem sie sich gegen den Vorwurf der Lüge verwahrte und auf dem Vergewaltigungsvorwurf beharrte. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass die Frau dafür eine hohe Summe, mutmaßlich im sechsstelligen Bereich, von „Bunte“ erhalten hat.
Einer Zeugin, die der Zeitschrift ihre Geschichte noch während des Prozesses verkauft hatte, waren 50.000 Euro gezahlt worden.
Kachelmann ließ über seinen Medienanwalt Ralf Höcker aber umgehend eine einstweilige Verfügung gegen die Frau und das Magazin beantragen, der vom Landgericht Köln stattgegeben wurde. Allerdings legten Kachelmanns Exfreundin und die Illustrierte Widerspruch ein. Der Vorschlag der Richterin, sich zu einigen, lief ins Leere. Nun soll am 19. Oktober die endgültige Entscheidung fallen.
Keine Formfehler im Urteil
Eine Revision des eigentlichen Kachelmann-Urteils vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof hätte sich ohnehin nicht mit der Frage beschäftigt, ob der Freispruch gerecht oder angemessen war. Der BGH durchsucht die Urteile und ihre Begründungen ausschließlich nach Formfehlern, ob also beispielsweise irgendwo die Rechte der Prozessbeteiligten missachtet wurden, Fristen versäumt oder Beweismittel vernachlässigt wurden.
Formfehler enthalte das Urteil aber keine, befand nun die Staatsanwaltschaft. Berichterstatterin war die Richterin Daniela Bültmann gewesen, die schon während des Verfahrens mit ihren Fragen als besonders akribisch aufgefallen war.
Eine Revision sei daher wenig aussichtsreich, so das Argument der Staatsanwälte.
Kehrt Kachelmann je wieder auf den Bildschirm zurück?
Spannend wird nun sein, wie sich die ARD verhält, und ob sie Kachelmann zurück auf den Bildschirm lässt . Bisher hatte die Sendeanstalt, wo der Schweizer bis zu seiner Verhaftung das Wetter angesagt hatte, immer darauf verwiesen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.
Unklar ist allerdings auch, ob Kachelmann selbst überhaupt weiter moderieren will. Zwar kündigt er seit einigen Monaten bei mehreren Radiostationen, bei Facebook, in einem Blog und per Twitter wieder Sonne oder Wolken an.
Auch produziert er seit mehreren Wochen ein tägliches Wetter-Video auf Youtube , dessen Charme in den einfachen Mitteln besteht: Die Karten sind von Hand auf DIN-A4-Blätter gezeichnet, Kachelmann hält einen Stapel davon in die Kamera und zupft während seiner Ansage ein Blatt nach dem anderen ab.
Doch jüngst kündigte er an, dass ihm die Zeit für eine tägliche Produktion fehle und er sich verstärkt auf schriftliche Wettervorhersagen im Internet verlegen wolle.
Auch einer Einladung zum einem Wettergipfel in Österreich, an dem zahlreiche Rundfunkstationen teilnehmen, sagte Kachelmann ab. Er wolle solche Auftritte vermeiden, bis seine berufliche Zukunft gänzlich geklärt sei, hieß es. Seine Schweizer Firma Meteomedia plant ab 2012 mit der Münchner Bavaria Film Gruppe Wettersendungen für das Fernsehen.