Immer wieder schluchzt der grauhaarige Mann auf der Anklagebank laut auf, als der Richter die Einzelheiten seiner grausigen Taten vorliest. Tränen tropfen vor den 56-Jährigen auf den Tisch, mit dem Ärmel seines grünen Hemdes reibt er sich durchs Gesicht, den Blick richtet er starr auf den Boden. Nicht nur die Prozessbeobachter, auch der Täter selbst scheint erschüttert über das, was er zwei Babys antat. Vor laufender Kamera quälte und missbrauchte er einen einjährigen Jungen und ein erst sechs Monate altes Mädchen. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Misshandlung von Kleinkindern verurteilte ihn das Hamburger Landgericht am Freitag zu fünfeinhalb Jahren Haft.

Schon während der Verhandlung hatte der Angeklagte die Tatvorwürfe eingeräumt. Unter anderem schlug und trat er auf den kleinen Jungen ein, würgte ihn so lange, bis das Gesicht des Kindes rot anlief. Zudem ohrfeigte er das Baby mehrfach, danach machte er Aufnahmen von dem Jungen. „So sieht der Kleine aus, wenn ich ihn ordentlich geschlagen habe“, soll er seine Taten auf dem Video noch kommentiert haben. Ein Gutachter attestierte dem 56-Jährigen Pädophilie mit sadistischen Neigungen. Auf die Frage des Richters, warum er die Taten begangen habe, soll er nach Schilderungen des Vorsitzenden geantwortet haben: „weil ich ein Drecksschwein bin“.

Seit elf Jahren waren der Angeklagte und die Mutter des Babys schon befreundet, arglos übergab sie den Jungen immer wieder in die Obhut des 56-Jährigen. Dieses Vertrauen habe er missbraucht, stellte der Richter am Freitag fest. Als die Mutter einmal das Schreien des Kindes schon im Treppenhaus hörte, entgegnete der Angeklagte, der Junge sei gefallen. Die Mutter glaubte ihm offenbar. Auch die Eltern seines zweiten Opfers, einem sechs Monate alten Mädchens, kannte der Angeklagte schon vorher. Er verging sich an dem Säugling, während er auf das Mädchen aufpassen sollte. Zwischendurch rief die Mutter noch an, fragte ob alles in Ordnung sei. „Alles okay“, antwortete der Angeklagte damals. Dann machte er weiter.

Die Mutter des misshandelten Jungen saß als Nebenklägerin bei der Urteilsverkündung ebenfalls im Sitzungssaal, dem ehemaligen Bekannten und späteren Peiniger ihres Sohnes direkt gegenüber. Bevor die Kammer den Raum betrat, schickte sie immer wieder durchdringende Blicke zu dem Angeklagten hinüber. Der hielt seinen Kopf jedoch gesenkt. Der Richter bedankte sich anschließend noch bei allen Beteiligten für ihre Professionalität während des Verfahrens. Das Gericht hatte sich die Videos der Misshandlungen der wehrlosen Babys im Zuge der Beweisaufnahme ansehen müssen.

Eine Sicherungsverwahrung sah das Gericht – anders als die Staatsanwaltschaft – jedoch als „unverhältnismäßig“ an. Eine feste Neigung, eine solche Tat zu begehen, sei bei dem 56-Jährigen nicht festgestellt worden. Zudem habe es auch große Abstände zwischen den einzelnen Taten gegeben. Der Angeklagte war zudem vorher noch nicht straffällig geworden. Die Begründung war offenbar zu viel für den Vater des missbrauchten Jungen – mit einem Kopfschütteln verließ er den Zuschauerraum und ließ die Tür hinter sich zuknallen.

Der Anwalt des Angeklagten zeigte sich mit dem Urteil vom Freitag zufrieden. „Das ist ein sehr maßvolles Urteil. Mein Mandant wird damit leben können“, sagte der Rechtsanwalt. Der 56-Jährige habe in dem Verfahren und während der bereits fünfmonatigen Untersuchungshaft sehr gelitten. „Das Urteil ist unbefriedigend, aber folgerichtig“, sagte die Vertreterin des missbrauchten Mädchens. „Der Angeklagte muss therapiert werden. Ich hoffe, dass der Strafvollzug das hinbekommt.“

dpa/cb