Weil sie einen 18 Jahre alten Schüler zu Tode geprügelt haben sollen, müssen sich ein Jugendlicher und ein Erwachsener vor dem Landgericht Wiesbaden (Hessen) verantworten. Der Staatsanwalt warf den Angeklagten im Alter von 17 und 32 Jahren bei Prozessbeginn vor, sie hätten bei der Tat im November 2010 "aus Spaß am Schlagen" gehandelt.
Sie sollen den Jugendlichen aus Geisenheim so schwer verletzt haben, dass er einen Tag später im Krankenhaus starb. Der 17-Jährige sagte: "Ich wünsche mir die ganze Zeit, dass das nie passiert wäre."
Sein älterer mutmaßlicher Mittäter erschien dagegen mit einem geschmacklosen T-Shirt zum Prozessauftakt. Darauf war der Schriftzug "Bang your head!!!" zu lesen. Dieser bezieht sich auf das "Headbangen", eine Tanzform in der Heavy-Metal-Szene – doch der Angeklagte könnte das Kleidungsstück als Anspielung auf die Bluttat getragen haben: Die beiden Angeklagten traten ihrem Opfer wiederholt gegen den Kopf.
17-Jähriger behauptet: Opfer soll Mädchen angegriffen haben
Nach Darstellung der Anklage hatte der 17-Jährige das spätere Opfer zuerst getroffen. Er habe von dem 18-Jährigen gewusst, dass dieser mit einem Mädchen befreundet gewesen sei und dieses angegriffen habe. Zunächst habe der 17-Jährige den Geisenheimer darauf angesprochen, ehe er ihn unvermittelt getreten habe, heißt es in der Anklage. Dann sei der 32-Jährige dazugekommen und habe ebenfalls zugeschlagen.
Als das Opfer wehrlos am Boden lag, hätten die beiden es mehrfach gegen den Kopf und ins Gesicht getreten. Der Jüngere der mutmaßlichen Täter habe dabei Springestiefel angehabt, der Ältere Schuhe mit Stahlkappen. Beiden Angeklagten sei bewusst gewesen, dass "ihr Opfer sterben konnte", sagte der Staatsanwalt. Schließlich ließen sie den 18-Jährigen schwer verletzt und hilflos liegen.
Die Angeklagten hatten ihre Beteiligung an der Schlägerei nach Angaben der Ermittler schon vor Prozessbeginn gestanden. Sie belasteten sich aber nach ihrer Verhaftung zunächst gegenseitig.
dpa/jw



